Pressemitteilung

Redoute-Bürgerbegehren in Bonn unzulässig

Mehr Demokratie kritisiert "überflüssige Demokratie-Hürden"

Der Bonner Rat hat am Donnerstag ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf von Redoute und Rathaus im Stadtteil Bad Godesberg für unzulässig erklärt. Nach Meinung der Initiative "Mehr Demokratie" ist das Begehren durch "überflüssige Demokratie-Hürden" zu Fall gebracht worden.

 

Der Rat hatte im April 2008 mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP beschlossen, die Redoute zu verkaufen und die Häuserzeile "europaweit als hochwertiges Wellness-Hotel" auszuschreiben. Die Stadt erwartet für das Ballhaus aus kurfürstlicher Zeit einen Verkaufserlös von 8,65 Millionen Euro.

 

Eine Bürgerinitiative befürchtet, dass der Charakter der historischen Häuserzeile durch die Privatisierung zerstört wird. Wenn die Immobilien erst einmal verkauft seien, habe die Stadt keinen Einfluss mehr auf ihren Erhalt. Die Initiative hatte deshalb ein Bürgerbegehren gegen die Verkaufspläne gestartet und im Januar mehr als 9.300 Unterschriften hierfür an die Stadt übergeben.

 

Nach Ansicht des Rates ist das Bürgerbegehren unzulässig, weil es zu spät eingereicht worden sei. Da es sich gegen den Ratsbeschluss aus dem vergangenen Jahr richte, hätten die Unterschriften binnen drei Monaten nach dieser Entscheidung an die Stadt übergeben werden müssen. Außerdem sei der Vorschlag zur Deckung der Folgekosten eines Nichtverkaufs von Rathaus und Redoute unzureichend. So seien die Kosten für eine notwendige Sanierung nicht berücksichtigt.

 

"Diese Begründung zeigt, wie schnell man Gründe für die Unzulässigkeit von Bürgerbegehren konstruieren kann", kritisierte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Es sei doch umstritten, ob eine Sanierung überhaupt notwendig ist. "Weil man wegen solcher Meinungsunterschiede schnell zu unterschiedlichen Kostenberechnungen kommt, ist ein objektiv richtiger Kostendeckungsvorschlag meist gar nicht möglich", erläuterte der Geschäftsführer. Mehr Demokratie fordert deshalb die Streichung dieser Anforderung an Bürgerbegehren aus der Gemeindeordnung.

 

Auch Einreichungsfristen für Bürgerbegehren hält der Verein für sinnlos. "Fair wäre es, wenn ein Bürgerentscheid genauso lange möglich wäre, wie auch ein Rat seine Entscheidung widerrufen kann", so Slonka. Im Bonner Fall seien schließlich noch überhaupt keine unwiderruflichen Fakten geschaffen worden.

 

Vorbild für eine bürgerfreundliche Regelung der direkten Demokratie ist für Mehr Demokratie das Bundesland Bayern. Im Freistaat gelten für Bürgerbegehren weder Fristen, noch muss ein Kostendeckungsvorschlag formuliert werden.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerbegehren gegen Verkauf der Bad Godesberger Redoute

<link>Faire Bürgerentscheide für NRW

Pressesprecher


Jens Mindermann
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