Pressemitteilung

Piraten gegen Sperrklausel bei Europawahlen

Mehr Demokratie kündigt Klage bei Verfassungsgericht an

Die Piraten im Landtag fordern Parlament und Landesregierung auf, sich gegen die vom Bundestag in der vergangenen Woche beschlossene neue Drei-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen zu positionieren. Einen entsprechenden Antrag der Piratenfraktion debattiert der Landtag am morgigen Donnerstag. Die Initiative „Mehr Demokratie“ hat derweil angekündigt, gegen die neue Sperrklausel beim Bundesverfassungsgericht zu klagen.

 

Die Piraten beziehen sich in ihrem Antrag auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sperrklausel. Die Verfassungsrichter hatten eine solche 2011 für als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Die Sperrklausel verstoße gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der politischen Parteien. Eine Sperrklausel sei nur dann vertretbar, wenn dadurch eine Zersplitterung des Parlaments vermieden und nur so seine Funktionsfähigkeit sichergestellt werden könne. Da aber bereits heute schon mehr als 160 Parteien im Europäischen Parlament vertreten sind, darunter zahlreiche mit nur einem oder zwei Sitzen, war es für die Richter nicht erkennbar, „dass durch die Zunahme von Parteien mit einem oder zwei Abgeordneten im Europäischen Parlament dessen Funktionsfähigkeit mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit beeinträchtigt würde“.

 

„Wenn größere Parteien vom Scheitern kleiner Parteien an der Sperrklausel durch mehr Sitze profitieren, entspricht dies nicht dem Wählerwillen“, erklärte Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Anders als die Bundestagsfraktionen mit Ausnahme der Linken sieht Trennheuser die Entscheidungsgrundlage für das Bundesverfassungsgericht nicht geändert. CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne hatten argumentiert, dass es im Europaparlament inzwischen eine stärkere Ausbildung von Regierung und Opposition gebe. Zur Sicherung der Wahl des Kommissionspräsidenten dürfe die Mehrheitsbildung im Parlament nicht zu sehr erschwert werden.

 

Wilko Zicht von der Internet-Plattform Wahlrecht.de hält dies für „an den Haaren herbeigezogen“. Eine unverbindliche Empfehlung des Europaparlaments hierzu „genügt gerade nicht den Anforderungen an eine gerichtlich überprüfbare Prognose, wonach die Funktionsfähigkeit des Europaparlaments ohne Sperrklausel mit einiger Wahrscheinlichkeit beeinträchtigt werde“. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei weder eine relevante Änderung der tatsächlichen noch der rechtlichen Verhältnisse festzustellen.

 

Mehr Informationen:

  • <link http: www.landtag.nrw.de portal www dokumentenarchiv dokument mmd16-3245.pdf>Piraten-Antrag zur Sperrklausel bei Europawahlen
  • <link www.mehr-demokratie.de klage_gegen_drei-prozent-huerde.html>Klage gegen 3-Prozent-Hürde bei Europawahl
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    Pressesprecher


    Jens Mindermann
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