Pressemitteilung

Mehrheit für Freibadwiese in Bornheim keine Mehrheit

Bürgerentscheid wegen Abstimmungshürde ungültig

Bereits zum dritten Mal in diesem Jahr endete ein Bürgerentscheid in Nordrhein-Westfalen im Papierkorb. In Bornheim erhielt ein Bürgerbegehren gegen den geplanten Verkauf der Freibadwiese zwar eine Mehrheit, jedoch erreichte es nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. 62,3 Prozent der Abstimmenden votierten gegen den Verkauf. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 16,4 Prozent.

 

"Die Bornheimer durften leider gleich in ihrem ersten Bürgerentscheid die Erfahrung machen, dass Mehrheit nicht gleich Mehrheit ist", kommentierte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, das Abstimmungsergebnis. Während bei Wahlen das Ergebnis unabhängig von der Wahlbeteiligung gültig sei, werde bei Bürgerentscheiden gegen das bewährte Prinzip "Mehrheit entscheidet" verstoßen.

 

Aber nicht nur Mehr Demokratie hält Abstimmungsquoren für problematisch. Auch der Europarat fordert deren Abschaffung. "Wenn eine Vorlage (...) durch eine Mehrheit der Abstimmenden angenommen wurde, ohne dass das Quorum erreicht wurde, entsteht eine äußerst schwierige politische Situation, weil diese Mehrheit glauben wird, dass sie ohne ausreichenden Grund des Sieges beraubt wurde", heißt es in einer Empfehlung des Europarates an seine Mitgliedsländer zum Verzicht auf Abstimmungshürden.

 

In diesem Jahr waren in NRW zuvor bereits Bürgerbegehren für eine Gesamtschule in Pulheim und für den Erhalt des Lehrschwimmbeckens Efferen in Hürth durch die Abstimmungshürde zu Fall gebracht worden.

 

Zum Bürgerentscheid war es gekommen, weil der Stadtrat im Juli vergangenen Jahres den Bürgermeister beauftragt hatte, den Verkauf von rund zwei Dritteln der 18.000 Quadratmeter Liegefläche der Freibadwiese einzuleiten. Es sollte ein Investor zur Vermarktung zwecks Wohn- und Gewerbebebauung gesucht werden. Durch den Verkauf des Grundstücks erhofft sich die Stadt Einnahmen von rund 1,5 Millionen Euro.

 

Die Bürgerinitiative "Rettet unsere Freibadwiese" lehnt die Verkaufspläne ab, weil dadurch der städtische Haushalt nicht dauerhaft entschuldet werde, argumentieren die Initiatoren des Bürgerbegehrens. Mit Blick auf die wirtschaftliche Situation des Hallenfreizeitbades sei es geboten, sowohl die Freiflächenqualität der Einrichtung zu erhalten, als auch bauliche Möglichkeiten der Attraktivierung für das Bad selbst offen zu halten.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerentscheid über Freibadwiese in Bornheim

<link>Die Abstimmungshürde - Hohe Hürde zum Erfolg

Pressesprecher


Jens Mindermann
Tel.: 0221 669 665 10
E-Mail: presse.nrwkein spam@mehr-demokratie.de

Fakten und Argumente