Tatsächlich sei das Brexit-Referendum kein Musterbeispiel der direkten Demokratie, so Trennheuser. „Das Beispiel zeigt: es braucht Regeln, die vor Missbrauch des Instruments schützen“. Besonders wichtig sei, dass Volksabstimmungen von den Bürgerinnen und Bürgern angesetzt werden könnten. „Das lässt die Zeit für eine ausführliche Debatte, in der auch Unwahrheiten aufgedeckt und mögliche Folgen einer Entscheidung aufgezeigt werden können“.
Seit 1949 hat es in den Bundesländern insgesamt 91 Volksbegehren und 23 Volksabstimmungen gegeben, etwa zum Nichtraucherschutz, für den Rückkauf von Energienetzen und gegen Massentierhaltung. Am 31. Januar startet das nächste Volksbegehren zum Thema „Artenvielfalt. Rettet die Bienen“ in Bayern. „Mit jedem dieser Volksbegehren geht eine lebendige Debatte um das Für und Wider einer Sachfrage und damit automatisch eine Stärkung der Demokratie einher. Diese Chance verpasst NRW, weil die Hürden für landesweite Volksbegehren hierzulande viel zu hoch sind“, so Trennheuser.
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<link file:20110>www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/volksbegehrensbericht_2017.pdf