Neben den umfassenden Möglichkeiten zur Videoüberwachung sehe Mehr Demokratie vor allen Dingen die Anmeldefristen für spontane Kundgebungen, die unklaren Rechtsbegriffe für einheitliche Kleidung von Teilnehmenden und die Weitergabe der Personaldaten von Ordnerinnen und Ordnern kritisch. „Wir haben bei den von uns mitorganisierten Großkundgebungen immer den Anspruch friedlicher und familientauglicher Veranstaltungen gehabt. Auch bei den Demonstrationen in Köln gegen CETA 2016 oder für „Ein Europa für alle!“ 2019, bei denen jeweils mehrere zehntausend Teilnehmende anwesend waren. Obwohl uns das immer rundum gelungen ist, hätten wir doch einige der neuen Anforderungen, die der Entwurf vorsieht, möglicherweise nicht erfüllen können“, so Hardt weiter. Es sei gut, dass innerhalb der Regierungskoalition jetzt über eine Überarbeitung nachgedacht werde.
Bislang werden in NRW alle Angelegenheiten, die Versammlungen betreffen, über ein Bundesgesetz geregelt. Dies soll durch den vorliegenden Gesetzentwurf geändert werden. Der Gesetzesentwurf steht aktuell erneut in der Debatte, nachdem es vergangenen Samstag zu Ausschreitungen und einem Polizeieinsatz bei einer Demonstration in Düsseldorf kam. So gehen laut eines WDR-Berichts inzwischen Teile der NRW-FDP öffentlich auf Distanz und kündigen eine Überarbeitung des Gesetzesentwurf an, bevor dieser im Landtag beschlossen wird.