Pressemitteilung

Landtag lehnt Volksinitiativen ab

Düsseldorf/Köln Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Donnerstag zwei Volksinitiativen abgelehnt. Mit den Stimmen von CDU und FDP verwarf das Parlament die Volksinitiative "Jugend braucht Vertrauen" und die "Volksinitiative NRW 2006".

 

Die Volksinitiative Jugend braucht Vertrauen hatte die Wiederaufstockung der finanziellen Ausstattung der Jugendeinrichtungen in NRW auf 96 Millionen Euro jährlich zum Ziel. Die 2004 von SPD und Grünen vorgenommenen Kürzungen auf einen jährlichen Zuschuss von 75 Millionen Euro sollten zurück genommen werden. 326.539 Bürger hatten die vom Landesjugendring NRW gestartete Volksinitiative mit ihrer Unterschrift unterstützt. Die Volksinitiative NRW 2006 der Internationalen Vereinigung der Waldorfkindergärten wandte sich gegen Kürzungen der Landesförderung bei Kindern, Jugendlichen und Familien. 208.723 Bürger hatten sich auf den Unterschriftenlisten hierfür eingetragen.

 

Mit der heutigen Beratung im Landtag sind die Möglichkeiten der Initiatoren der beiden Volksinitiativen weitgehend ausgeschöpft. Weil Volksbegehren zu so genannten Finanzfragen in NRW laut Landesverfassung unzulässig sind, bleibt dieser Weg verschlossen. Mit einem von acht Prozent der Stimmberechtigten unterschriebenen Volksbegehren können die Bürger in NRW einen Volksentscheid herbei führen. Dafür müssen sich binnen acht Wochen gut eine Million Wähler in den Rathäusern als Unterstützer eintragen.

 

Die Initiative Mehr Demokratie kritisiert das Verbot solcher Volksbegehren als "Entkernung der direkten Demokratie". "Alle wesentlichen landespolitischen ragen haben auch etwas mit Ausgaben und Einnahmen des Landes zu tun", erläuterte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Enthalte man den Bürgern die Möglichkeit zur Änderung des Landeshaushalts per Volksbegehren vor, bleibe diesen nur noch eine Demokratie-Spielwiese. Schily: "Während der Landtag die Steuern der Bürger verwaltet, dürfen diese nur mit Muschelgeld spielen."

 

Laut Mehr Demokratie sind die Erfahrungen mit Volksbegehren zu Finanzfragen in anderen Ländern durchweg gut. "In der Schweiz und den USA haben sich die Bürger meist als effektive Kostenkontrolleure und Schuldenbremser erwiesen", so Schily. In Deutschland erlaubt bisher nur das Bundesland Sachsen in gewissem Rahmen Volksbegehren zu Finanzfragen. Aller Voraussicht nach wird in Kürze Berlin als zweites Bundesland folgen. Eine vom Berliner Abgeordnetenhaus fast einstimmig beschlossene Verfassungsänderung hierzu muss im September noch von den Bürgern des Landes noch in einer Volksabstimmung bestätigt werden.

 

Hintergrund: <link>

http://www.mehr-demokratie.de/thesen.html>Verantwortungsbewusster Umgang mit Geld bei Volksbegehren und Volksentscheiden

Pressesprecher


Jens Mindermann
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