Bürgerentscheid über Lehrschwimmbecken in Hürth
Die Wähler der Stadt Hürth bestimmen am Sonntag in einem Bürgerentscheid darüber, ob das derzeit geschlossene Lehrschwimmbecken im Stadtteil Efferen wieder geöffnet wird. Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates hatte im Dezember beschlossen, das Bad zu schließen. Bis zum Februar war das Becken durch Schulen und Vereine genutzt worden. Angesichts des erheblichen Haushalts-Defizits sei diese Maßnahme notwendig, hieß es zur Begründung. Die Instandsetzung des Lehrschwimmbeckens würde rund 175.000 Euro kosten, jährlich müssten außerdem 103.000 an Unterhalt aufgebracht werden. Das Schulschwimmen sei dennoch gesichert, seit Februar funktioniere dies im Familienbad „De Bütt“ und wie bisher im Lehrschwimmbecken Fischenich ohne größere Probleme.
Nach Ansicht der Initiatoren des am Sonntag zur Abstimmung stehenden Bürgerbegehrens für den Erhalt des Lehrschwimmbeckens wurde den Kindern durch die Schließung die Möglichkeit genommen, in Schule und Verein schwimmen zu lernen. Durch die Schließung seien 43,5 Wochenstunden für Schul- und Vereinsschwimmen weggefallen. Auch könne ein Schwimmunterricht in der „Bütt“ nicht in der hohen Qualität durchgeführt werden wie bisher, da der Unterricht durch die dort herrschenden Rahmenbedingungen beeinträchtigt werde. Es sei dort außerdem nicht auszuschließen, dass sich ein „Nichtschwimmerkind“ unbemerkt von seiner Klasse oder seinem Verein entferne. Dies könne in dem kleinen Lehrschwimmbecken nicht passieren.
Die Sanierungs- und Betriebskosten des Bades wollen die Initiatoren des Bürgerbegehrens aus dem allgemeinem Haushalt finanziert sehen. Sie setzen auf Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer. „Nur im äußersten Notfall“ sei eine Erhöhung der Eintrittspreise der „Bütt“ um 50 Cent notwendig. Die CDU will zur Haushaltskonsolidierung lieber bei der „Bütt“ als bei der Ausbildung der Kinder sparen.
Für einen Erfolg des Bürgerbegehrens müssen neben der Mehrheit der Abstimmenden mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten stimmen. Mindestens 9.200 Hürther müssen also mit „Ja“ für das Begehren stimmen.
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