Mehr Demokratie tritt Befürchtungen zu Bürgermeisterabwahl entgegen
Bürgermeister haben in Nordrhein-Westfalen auch dann nichts zu befürchten, wenn sie in Zukunft per Bürgerbegehren und Bürgerentscheid abgewählt werden können. Entsprechenden Befürchtungen ist die Initiative „Mehr Demokratie“ heute in einer Landtagsanhörung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Linken entgegen getreten. „Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass kompetente Bürgermeister keine Angst vor Bürgers Stimme haben müssen“, sagte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka.
Spitzenreiter bei den Abwahlverfahren ist laut Mehr Demokratie das Land Brandenburg mit 34 Abwahlbegehren. Hier wurde in der Vergangenheit von Kritikern ein regelrechtes „Bürgermeisterkegeln“ beklagt. Die meisten Verfahren wurden dabei aber gar nicht von den Bürgern, sondern durch den jeweiligen Rat gestartet. Von den 16 statistisch erfassten erfolgreichen Abwahlverfahren wurden sieben von Bürgern und neun von Räten auf den Weg gebracht. Ein noch deutlicheres Bild ergibt sich in Sachsen, wo von elf Verfahren gerade einmal zwei durch ein Bürgerbegehren veranlasst wurden. Beide Begehren unterlagen im Bürgerentscheid. In Schleswig-Holstein wurde seit 1997 noch kein einziges Abwahlbegehren von den Bürgern selbst eingereicht und lediglich zwei Verfahren durch den Rat veranlasst, die beide im Bürgerentscheid scheiterten.
In Nordrhein-Westfalen gab es seit 1994 drei Abwahlverfahren, von denen zwei erfolgreich waren. 2002 musste der Ennigerloher Bürgermeister Hans-Ulrich Brinkmann (SPD) nach einem wegen dubioser Kreditvergaben an einen später untergetauchten Sozialhilfeempfänger angesetzten Bürgerentscheid seinen Hut nehmen. 2007 stimmten die Bürger in Meckenheim für die Amtsenthebung von Bürgermeisterin Yvonne Kempen (CDU), der in der Zusammenarbeit mit dem Stadtrat unkooperatives Verhalten vorgehalten worden war. In der Eifelgemeinde Nideggen scheiterte 2006 hingegen ein wegen Korruptionsvorwürfen gestellter Abwahlantrag gegen Bürgermeister Willi Hönscheid (CDU). Die Wähler hatten ihr Gemeindeoberhaupt mehrheitlich bestätigt.
Voraussetzung für diese Abwahlentscheide war eine Zweidrittel-Mehrheit in den jeweiligen Räten. SPD, Grüne und Linke wollen, dass auch die Bürger einen Abwahlantrag stellen können. Differenzen gibt es jedoch beim Unterschriftenquorum für das Abwahlbegehren. Die Linke will das bei Bürgerbegehren zu Sachfragen bewährte und nach Gemeindegröße gestaffelte Unterschriftenquorum von 3 - 10 Prozent übernehmen. SPD und Grüne plädieren hingegen für eine Unterschriftenhürde von einem Drittel aller Wahlberechtigten. In Duisburg müssten also rund 123.000 Bürger ein Abwahlbegehren unterschreiben. „Wir halten dieses Quorum für viel zu hoch und die von der Linken vorgeschlagene Variante für angemessen“, so Mehr Demokratie-Geschäftsführer Slonka. Er hofft deshalb auf ein Einlenken der Regierungsfraktionen.
Mehr Informationen: <link nrw-buergermeister>Bürgermeisterwahl und -abwahl im Landtag