Pressemitteilung

Kein Volksbegehren nach abgelehnter Volksinitiative

Mehr Demokratie setzt auf Nachwirkung im Landtag

Mehr Demokratie will nach der Ablehnung der Volksinitiative "Mehr Demokratie beim Wählen" durch den Landtag vorerst kein Volksbegehren für ein demokratischeres Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen starten. Das teilte der Verein am Freitag in Köln mit. Gegen die Stimmen der Grünen hatte das Landesparlament am Donnerstag die Annahme des Gesetzentwurfs der Volksinitiative abgelehnt.

 

Ziel der Volksinitiative war die Einführung eines kandidatenbezogenen Wahlsystems. Die Wähler sollen in Zukunft die Möglichkeit erhalten, sich ihre Lieblingskandidaten aus den Parteilisten gezielt auszusuchen. Hierbei können sie die Reihenfolge der Mandatsbewerber auf den Vorschlagslisten der Parteien noch einmal ändern. Dieses "Kumulieren und Panaschieren" genannte Wahlrecht ist in 13 Bundesländern teilweise schon seit 60 Jahren Praxis. Rund 73.000 Bürger hatten die Volksinitiative mit ihrer Unterschrift unterstützt.

 

"Wir setzen auf die politische Nachwirkung unserer Aktion im Landtag", erklärte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Er verwies auf den indirekten Erfolg eines Volksbegehrens seines Vereins zur Senkung der Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide auf Landesebene. Die Landesregierung hatte das Volksbegehren 1999 zwar für unzulässig erklärt, langwierigen Beratungen hatte der Landtag aber drei Jahre später selber eine Reform der Volksgesetzgebung beschlossen. "Wir haben damals die Initialzündung gegeben und das beim Thema Wahlrecht nun wieder getan, das wird auch diesmal nicht ohne Folgen bleiben", glaubt Slonka. Bewegt sich aber dennoch auch nach der nächsten Landtagswahl nichts in der Sache, will Mehr Demokratie die Option Volksbegehren erneut prüfen. In Bremen und Hamburg hatte der Verein auf diesem Weg bereits Wahlrechtsreformen erreicht.

 

Trotz der Volksentscheid-Reform 2002 liegen die Hürden für Volksbegehren in NRW immer noch sehr hoch. Wer einen Gesetzentwurf zur Volksabstimmung bringen will, muss binnen acht Wochen rund eine Million Bürger zur Eintragung in die Unterschriftenlisten bewegen. Die Initiatoren eines Volksbegehrens können die Unterschriften dabei nicht selber sammeln, sondern müssen ihre Unterstützer zum Gang in die Rathäuser bewegen, wo die Listen dann ausliegen.

 

Bisher gab es in Nordrhein-Westfalen nur ein erfolgreiches Volksbegehren. 1978 hatten 29,9 Prozent der Stimmberechtigten eine Initiative gegen die Zusammenführung von Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien in einer "Kooperativen Schule" unterschrieben. Die sozial-liberale Landesregierung hatte die von ihr geplante Schulreform daraufhin aufgegeben.

 

Mehr Informationen: <link http: www.neues-wahlrecht.de>Volksinitiative "Mehr Demokratie beim Wählen"

Pressesprecher


Jens Mindermann
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