Auffällig viele Bürgerbegehren scheiterten jedoch aus formalen Gründen. Von den insgesamt zehn abgeschlossenen Verfahren wurden 60 Prozent für unzulässig erklärt. Die Zahl der unzulässigen Begehren liegt damit weit über dem Gesamtdurchschnitt von 33 Prozent. In Fröndenberg etwa wurde ein Begehren für unzulässig erklärt, weil in der Begründung ein einzelnes Wort nicht zutreffend gewesen sei. In Erkrath und Pulheim richteten sich die Bürgerbegehren auf eine angeblich fortgeschrittene Bauleitplanung, was laut Gemeindeordnung nicht zulässig sei. Bei einem anderen Bürgerbegehren in Erkrath wurde die Fragestellung in den Augen des Stadtrats nicht verständlich genug formuliert.
Seit Mai 2019 können die Initiatoren vor Beginn der Unterschriftensammlung ihr Bürgerbegehren vom Stadtrat auf Zulässigkeit überprüfen lassen. Bislang wurde die Zulässigkeit erst nach der Unterschriftensammlung geprüft. „Angesichts der gestiegenen Zahl an unzulässigen Begehren kommt diese Neuregelung gerade rechtzeitig“, so Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Die Neuregelung müsse sich in der Praxis aber noch bewähren. Eine erste Bewährungsprobe hat die Vorprüfung bereits geschafft. Bei einem Bürgerbegehren im Kreis Lippe für die Wiedereinführung von Alt-Kennzeichen kam die Vorprüfung diesen Juni erstmals zum Einsatz.
Ende letzten Jahres beschloss der Landtag die Möglichkeit der Vorprüfung für Bürgerbegehren. Aufgrund eines redaktionellen Fehlers trat die Reform jedoch erst diesen Mai in Kraft. Die Vorprüfung muss von den Initiatoren eines Bürgerbegehrens beantragt werden. In Berlin und Thüringen gibt es die Möglichkeit der Vorprüfung von Bürgerbegehren bereits. In Niedersachen können sich Initiativen auf Antrag vom Stadtrat die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zusichern lassen.
Seit der Einführung von Bürgerbegehren in NRW im Jahr 1994 gab es insgesamt 845 Verfahren. Damit belegt NRW im Bundesländervergleich den zweiten Platz. Nur in Bayern fanden bisher mehr Verfahren statt. Von den insgesamt 845 Bürgerbegehren in NRW führten 259 zu einem Bürger- oder Ratsbürgerentscheid. Das entspricht einem Anteil von rund 31 Prozent. Insgesamt 281 Verfahren wurden für unzulässig erklärt, was einem Anteil von rund 33 Prozent entspricht.