Pressemitteilung

Fünftes Quorumsopfer bei fünftem Bürgerentscheid 2016

Abstimmungshürde bringt Grundschul-Bürgerbegehren in Heinsberg zu Fall

Bürgerbegehren haben dieses Jahr in Bürgerentscheiden kein Glück. Bei der fünften Abstimmung seit Beginn des Jahres ist zum fünften Mal ein Bürgerbegehren durch die Abstimmungshürde zu Fall gebracht worden. In Heinsberg votierten am Sonntag zwar 64,6 Prozent für den Erhalt von fünf Grundschulen, jedoch erreichte das Begehren hierfür nicht die vorgeschriebene Zustimmung von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 24,8 Prozent.

 

Die Initiative "Mehr Demokratie" kritisiert das Zustimmungsquorum als ungerecht gegenüber Bürgerbegehren. "Die Beteiligung an Bürgerentscheiden liegt meist niedriger als die an Wahlen. Um erfolgreich zu sein, braucht ein Bürgerbegehren bei einer Beteiligung von 25 Prozent die Ja-Stimmen von 80 Prozent der Abstimmenden. Den Gegnern des Begehrens reicht hingegen ein Viertel dieser Stimmen, um das Bürgerbegehren zu stoppen. Das ist undemokratisch", sagt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser. Mehr Demokratie fordert deshalb die Abschaffung von Abstimmungsquoren. "Nach ungültigen Bürgerentscheiden in Espelkamp, Gladbeck, Sprockhövel und Willich ist Heinsberg die fünfte Stadt, in denen der Bürgerwille dieses Jahr trotz Abstimmungsmehrheit nicht zur Geltung kommt", zählt Trennheuser auf. Seit 1994 waren damit von 222 Bürgerentscheiden in NRW 104 ungültig.

 

Hintergrund der Abstimmung in Heinsberg war ein Beschluss des Rates, die Grundschulen an den Standorten in Kempen und Unterbruch zum Ende des laufenden Schuljahres zu schließen. In der Beschlussvorlage war auch angekündigt worden, mittelfristig eine Entscheidung für den Raum Grebben, Schafhausen und Oberbruch zu treffen.

 

Begründet worden war die Entscheidung mit Prognosen der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes zur Entwicklung der Schülerzahlen. Dabei wird von einem Überhang an Schulfläche von 4.100 Quadratmetern ausgegangen. Dies entspreche der Größe von zwei Grundschulen. Die Gemeindeprüfungsanstalt empfiehlt daher, mehrere Grundschulen organisatorisch und räumlich zusammenzulegen. Im Rahmen der Agenda 2025 zur Haushaltssanierung soll auch die Nutzung städtischer Immobilien optimiert werden.

 

Die Initiatoren des heute gescheiterten Bürgerbegehrens "Kurze Beine, kurze Wege“ hatten kritisiert, dass durch die Schließung der kleinen Grundschulen größere Schulzentren weiter vergrößert würden. Diesem Vorhaben fehle eine die Grundschulen betreffende, umfassende Schulentwicklungsplanung.

 

Mehr Informationen:

  • <link>Bürgerentscheid über Grundschulen in Heinsberg
  • <link>Die Abstimmungshürde - Hohe Hürde zum Erfolg
  • Pressesprecher


    Jens Mindermann
    Tel.: 0221 669 665 10
    E-Mail: presse.nrwkein spam@mehr-demokratie.de

    Fakten und Argumente