Köln - In Nordrhein-Westfalen sind in den letzten Tagen gleich zwei Bürgerbegehren knapp an der Unterschriftenhürde gescheitert. Trotz großen Engagements einer Bürgerinitiative scheiterte zuletzt am Montag ein Bürgerbegehren für den Erhalt der Baumschutzsatzung in Wuppertal. Statt der notwendigen rund 11.000 Unterschriften konnten die Naturschützer gestern nur 10.866 Unterstützungserklärungen von Bürgern an den Oberbürgermeister übergeben. Es fehlten also ganze 134 Unterschriften. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollten mit ihrer Initiative einen Beschluss des Stadtrates zur Aufhebung der Baumschutzsatzung rückgängig machen. Die Satzung verliert nun am 1. Juli ihre Gültigkeit.
Die Initiative Mehr Demokratie kritisiert die knappe Sammelfrist für Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen. Nach einem Ratsbeschluss haben die Bürger nur drei Monate Zeit, gegen diesen mit einem Begehren vorzugehen. "Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens sollten so lange Unterschriften sammeln können, wie in der Sache noch keine unveränderlichen Fakten geschaffen worden sind", forderte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Er verwies auf eine entsprechende Regelung in Bayern, das als Bundesland mit den fortschrittlichsten Bürgerentscheid-Regeln gilt.
Erst in der letzten Woche war in Velbert ein Bürgerbegehren gegen den Bau eines Sportzentrums ähnlich knapp an der Unterschriftenhürde gescheitert. Statt der notwendigen 4.100 Unterschriften konnten in der kurzen Sammelfrist nur 3.900 Signaturen von Unterstützern beigebracht werden. Einem Bürgerbegehren gegen den Verkauf einer Parkanlage in Mülheim/Ruhr droht aktuell die Unzulässigkeit, weil es sich nach Ansicht der Stadt gegen einen vom Rat schon 2004 gefassten allgemeinen Beschluss richtet. "Ein Bürgerbegehren darf nicht schon deshalb unzulässig sein, weil es erst gestartet wird, wenn es an die konkrete Umsetzung eines vor längerem gefassten Beschlusses geht", so Schily. Auch die gewählten Gemeindevertreter könnten schließlich jederzeit auch vor längerer Zeit gefasste Beschlüsse widerrufen. Widersinnig sei die beschränkte Sammelfrist von drei Monaten auch deshalb, weil es noch nicht einmal in dieser Zeit einen Schutz von Bürgerbegehren gegen das Schaffen von vollendeten Tatsachen gebe. Als Beispiel führte Schily den Verkauf der Anteilsmehrheit an den Düsseldorfer Stadtwerken an den Energieversorger EnBW an. Oberbürgermeister Erwin hatte den Verkauf trotz für ein Bürgerbegehren eingereichter 90.000 Unterschriften im Dezember vollzogen.
"Es geht nicht darum, dass per se jedes Bürgerbegehren erfolgreich sein soll, aber es muss eine faire Erfolgschance geben", so Schily. Der Geschäftsführer forderte den Landtag auf, bei der geplanten Reform der Gemeindeordnung die Sammelfrist für Bürgerbegehren zu streichen.