Pressemitteilung

Emmericher Rat fällt Baumschutz-Begehren

Mehr Demokratie kritisiert Unzulässigkeitsbeschluss

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert den Unzulässigkeitsbeschluss des Emmericher Rates zu einem Bürgerbegehren gegen die Fällung von Bäumen im städtischen Rheinpark. Die Unzulässigkeitsbegründung hält nach Meinung des Vereins einer näheren Betrachtung nicht stand.

 

Der Rat hatte im Dezember ein Konzept zur Umgestaltung des Parks beschlossen. Hierfür sollen 50 Bäume gefällt werden. Diese seien krank, hätten aufgrund ihres Wuchses keine Entwicklungschancen oder hinderten Bäume im Nahbereich an ihrer Entwicklung. Das Konzept zur Neugestaltung beinhaltet die Erweiterung bestehender und den Bau neuer Einrichtungen wie einen Kiosk und öffentliche Toiletten.

 

Nach Meinung einer Bürgerinitiative ist der Rheinpark für die geplante Ausweitung der Aktivitäten zu klein. Das neue Parkkonzept solle sich am bestehenden Baumbestand orientieren. Wenn 50 Bäume gefällt würden, wären vielleicht auch die anderen nicht mehr standsicher, das Wurzelwerk des verbleibenden Baumbestandes könne beschädigt werden. Die Ausdünnung des Baumbestandes verstärke die Gefahr des Windwurfs der verbliebenen Bäume. Laut einem Gutachten der Initiative sind nur acht der 50 Bäume krank.

 

Die Stadtverwaltung hatte dem Rat in einer Vorlage empfohlen, das Bürgerbegehren wegen einer irreführenden Begründung für unzulässig zu erklären. Das Begehren erwecke den falschen Eindruck, dass nur acht bis zehn Bäumen gefällt werden müssten und der Rat aus bloßen gestalterischen Gründen 50 Bäume fällen lassen wolle. Tatsächlich seien jedoch ohnehin bereits 35 Bäume zu fällen. Auch sei der Inhalt eines im Auftrag der Stadt erstellten Baumgutachtens falsch wiedergegeben. Den Bürgern, die sich aufgrund der Unterschriftenliste eine Meinung bilden können müssten, sei damit ein falscher Sachverhalt als Entscheidungsgrundlage geboten worden.

 

Nach Auffassung der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Dr. Obst & Hotstegs, die das Bürgerbegehren vertritt, ist diese Unzulässigkeitsbegründung aber nicht tragfähig. Die Darstellungen des Bürgerbegehrens seien zutreffend und zulässig. Auf der anderen Seite habe die Verwaltung in ihrer Vorlage selber Sachverhalte falsch dargestellt und die auf NRW nicht übertragbare Rechtsprechung eines bayerischen Verwaltungsgerichts zitiert.

 

„Es ist bedauerlich, dass manche Gemeinden im Umgang mit Bürgerbegehren immer noch unbeholfen agieren“, kommentierte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, die Ratsentscheidung. Leider verhinderten die restriktiven Verfahren für Bürgerbegehren eine regelmäßige Praxis und damit eine Gewöhnung der Politik an einen souveränen Umgang damit. Das Baumschutz-Begehren ist in der 16jährigen Geschichte des kommunalen Bürgerentscheids in NRW erst das zweite Verfahren in der Stadt. Das einzige zuvor in Emmerich eingereichte Begehren ist bereits 13 Jahre her. Auch diese Initiative war seinerzeit für unzulässig erklärt worden.

 

Mehr Informationen: <link>Bürgerbegehren gegen Baumfällungen im Rheinpark

Pressesprecher


Jens Mindermann
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