Pressemitteilung

Einkaufszentrum nicht begehrenswert

Gummersbach/Köln - Der Gummersbacher Stadtrat hat heute mit den Stimmen von CDU und SPD ein Bürgerbegehren gegen ein geplantes Einkaufszentrum für unzulässig erklärt. Begründet wurde der Beschluss damit, dass das Thema des von der FDP gestarteten Bürgerbegehrens nicht zulässig sei. Nach Ansicht der Gemeindevertreter berühre das Bürgerbegehren den für den Bau des Einkaufszentrums geänderten Flächennutzungs- und Bebauungsplan der Stadt. Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung schließt Bürgerbegehren zu solchen Bauleitplanungsfragen jedoch aus.

 

Die Initiative Mehr Demokratie hat diesen Themenausschluss als "Demokratiebremse" kritisiert. "Dass die Bürger einer Stadt ausgerechnet über wichtige stadtentwicklungspolitische Fragen nicht abstimmen dürfen ist aus demokratiepolitischer Sicht nicht erklärbar", sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, am Freitag in Köln.

 

Begründet wird der Ausschluss solcher Themen vom Bürgerentscheid nach Angaben von Mehr Demokratie damit, dass die Bürger ja bereits per Anhörungsverfahren an der Planung von Bauprojekten beteiligt seien. Mit einem Bürgerentscheid nach einem abgeschlossenen Beteiligungsverfahren könnten sie sich deshalb ja eventuell zu sich selbst in Widerspruch bringen. "In solchen Beteiligungsverfahren geht es nur um das Wie einer Planung, in einem Bürgerentscheid würde dagegen grundsätzlich über das Ob einer Maßnahme entschieden", erläuterte Schily die Problematik. Hier gebe es also einen entscheidenden Unterschied.

 

In den Bundesländern Bayern, Hessen, Sachsen uns Sachsen-Anhalt sind solche Bürgerbegehren deswegen erlaubt. In Bayern hat etwa jedes vierte Bürgerbegehren Bauleitplanungsfragen zum Thema. "In NRW ist also im Umkehrschluss jedes vierte Bürgerbegehren verboten", bedauerte der Geschäftsführer.

 

Mehr Demokratie fordert die Streichung des Ausschlusses von Bürgerbegehren zu Bauleitplanungsfragen aus der Gemeindeordnung. In der Vergangenheit hatten sich auch CDU, FDP und Grüne hierfür stark gemacht.

 

Hintergrund: <link>

themenausschluesse>Themenausschlüsse bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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