Einige Bürgerbegehren dürften ganz besonders in Erinnerung geblieben sein. Etwa das erste Bürgerbegehren, das in NRW je stattfand: Eine Bürgerinitiative in Schwerte sammelte 1994 mehr als 10.000 Unterschriften für den Erhalt des Elsebades. Die Initiative hatte jedoch Erfolg – ein nach dem Bürgerbegehren gegründeter Bürgerverein betreibt das Bad bis heute.
Ein Bündnis von Initiativen wehrte sich 2003 in Bergisch-Gladbach mit einem Bürgerbegehren gegen ein Cross Border Leasing-Geschäft, durch das Klärwerk und Kanalnetz der Stadt an einen Investor zuerst vermietet und dann zurück gemietet werden sollte. Diese höchst umstrittenen Verträge waren in mehreren Städten Gegenstand kommunaler Bürgerbegehren. In Bergisch-Gladbach scheiterte der Vertragsabschluss am Veto der Bürger. 96,5 Prozent der Abstimmenden sprachen sich im Bürgerentscheid gegen das Cross Border Leasing-Geschäft aus.
Ein im Mai diesen Jahres eingeleitetes Bürgerbegehren in Aachen hat sich eine fahrradfreundlichere Stadt zum Ziel gesetzt. Innerhalb von nur wenigen Monaten sammelte die Initiative „Radentscheid Aachen“ über 37.000 Unterschriften, was rund 20 Prozent der Wahlberechtigten entspricht. Relativ zur Bevölkerungszahl konnte in ganz Deutschland noch kein anderes Fahrrad-Bürgerbegehren so viele Unterschriften sammeln.
„Die Gemeindeordnung in NRW hat sich seit 1994 Schritt für Schritt fortentwickelt“, so Trennheuser. Durch zahlreiche Reformen hätten sich die Regeln für Bürgerbegehren stetig verbessert. Aus Sicht von Mehr Demokratie könne diese positive Entwicklung jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach wie vor an unterschiedlichen Stellen Reformbedarf bestehe. Dazu zählen etwa unnötige Fristen oder der weitgehende Ausschluss von Bürgerbegehren bei Bauleitplanverfahren. Auch die Notwendigkeit einer Kostenschätzung sowie das Zustimmungsquorum sollten aus dem Anforderungskatalog für Bürgerbegehren gestrichen werden.