Mehr Demokratie: Viel versprochen, wenig getan
Die Initiative "Mehr Demokratie" hält die heute vom Landtag beschlossenen Demokratie-Reformen für unzureichend. "CDU und FDP haben als Opposition viel versprochen und als Landesregierung nur wenig getan", kritisierte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.
Mehr Demokratie stößt sich besonders an der Nichteinführung des Kumulierens und Panaschierens als Kommunalwahlrecht. Mit Hilfe dieses Wahlsystems können die Wähler Stimmen an Kandidaten verschiedener Parteien verteilen oder die Stimmen auf einzelne Mandatsbewerber konzentrieren. Hierdurch können die Bürger die Listenreihenfolge der Kandidaten noch einmal verändern. CDU und FDP hatten die Einführung dieses Wahlrechts vor der letzten Landtagswahl 2005 versprochen, sich danach aber von ihrem Wahlversprechen verabschiedet. Am Donnerstag hatten CDU und FDP im Landtag einen Gesetzentwurf der Grünen zur Einführung von Kumulieren und Panaschieren abgelehnt.
"In der Landesregierung dominieren die Kräfte, die Angst vor mehr Bürgermacht haben", kommentierte Schily. Der Verein hatte durch eine von ihm in Auftrag gegebene repräsentative Meinungsumfrage des EMNID-Instituts ermittelt, dass 75 Prozent der NRW-Bürger die Einführung eines demokratischeren Kommunalwahlrechts befürworten.
Auch bei der Reform des kommunalen Bürgerentscheids wirft Mehr Demokratie der Landesregierung vor, hinter frühere Positionen zurück zu fallen. CDU und FDP hatten in der Vergangenheit gefordert, den umfangreichen Themenausschlusskatalog für Bürgerbegehren in der Gemeindeordnung zu kürzen. Hierdurch sollte der direkte Zugriff der Bürger auf den Bau neuer Rathäuser oder Einkaufszentren und auf stadtentwicklungspolitische Großprojekte wie den jüngst beschlossenen Ausbau des Godorfer Hafens in Köln ermöglicht werden. "Davon ist bei der Reform der Gemeindeordnung nichts übrig geblieben", bedauerte Schily. "Interessanterweise gelten solche Themenbeschränkungen beim vom von CDU und FDP am Donnerstag in die Gemeindeordnung eingefügten Ratsbegehren nicht", stellte der Geschäftsführer fest.
Mit einem Ratsbegehren kann eine Gemeindevertretung in Zukunft mit einer Zweidrittel-Mehrheit von sich aus Bürgerentscheide über kommunalpolitische Fragen ansetzen. Außerdem hat der Landtag einen besseren Schutz für Bürgerbegehren durch die Einführung einer aufschiebenden Wirkung beschlossen. Ist ein Bürgerbegehren für zulässig erklärt, dürfen Rat, Bürgermeister und Verwaltung bis zu einem Bürgerentscheid keine dem Begehren entgegen wirkenden Maßnahmen mehr ergreifen. In der Vergangenheit waren Bürgerbegehren mehrfach auf diese Weise unterlaufen worden. "Diese beiden Änderungen sind die einzigen Pluspunkte der Reform", so Schily.
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