Die Abstimmungsbeteiligung ist laut Wölfel besonders mit Blick auf das bei Bürgerentscheiden geltende Zustimmungsquorum von Bedeutung. Anders als bei Wahlen gibt es bei Bürgerentscheiden ein Quorum, das für ein gültiges Ergebnis erfüllt werden muss. Das bedeutet, dass zusätzlich zur einfachen Mehrheit auch ein bestimmter Prozentsatz der Abstimmungsberechtigten für einen Bürgerentscheid stimmen müssen.„Der Kreis Düren hat im August vorgemacht, wie die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen funktionieren kann. Wir freuen uns, dass die Stadt Herten diesem Beispiel folgt“, so Wölfel weiter. Im Kreis Düren wurde über die Umbenennung des Kreises abgestimmt, die Abstimmungsbeteiligung lag bei rund 56 Prozent, was für einen Bürgerentscheid deutlich über der durchschnittlichen Beteiligung von rund 32 Prozent liege.
Der nächste Bürgerentscheid in Herten findet voraussichtlich im Zeitraum vom 6. Februar bis 6. März 2023 statt. Während dieser Zeit kann dann per Brief abgestimmt werden. Eine Initiative hatte über 4.000 Unterschriften gesammelt, um gegen einen Ratsbeschluss zum Neubau eines Feuerwehrhauses vorzugehen. Das hatte der Rat in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch (7.12.) ebenfalls beschlossen.
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