Pressemitteilung

Bürgerentscheide in Mettmann weiter kompliziert

Ratsmehrheit lehnt vereinfachte Abstimmung ab

Bei Bürgerentscheiden in Mettmann muss die Briefabstimmung auch weiter umständlich beantragt werden. Das hat der Rat am Dienstag mit den Stimmen von CDU und Unabhängiger Bürger- und Wählergemeinschaft (UBWG) beschlossen. Dies, obwohl die Abstimmung auf dem Postweg der einzige Weg der Stimmabgabe ist. Eine Urnenabstimmung war und ist nicht vorgesehen. Das Aufstellen von Abstimmungsurnen etwa in Altenheimen hat der Rat ebenfalls abgelehnt.

 

Im Dezember war in Mettmann ein Bürgerbegehren gegen die Fällung einer 180 Jahre alten Blutbuche trotz Abstimmungsmehrheit wegen des Nichterreichens der vorgeschriebenen Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten gescheitert. Um die Abstimmungsbeteiligung bei zukünftigen Bürgerentscheiden zu erhöhen, hatten die Grünen im Rat den Antrag gestellt, die Bürgerentscheid-Satzung der Stadt zu ändern. Durch die Zusendung der Briefabstimmungsunterlagen zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung sollte den Bürgern die Beteiligung an Abstimmungen einfacher gemacht werden.

 

Die Initiative "Mehr Demokratie" hat die Entscheidung von CDU und UBWG scharf kritisiert. "Den Bürgern die Abstimmungsteilnahme dermaßen zu erschweren kommt einem Demokratieverbot gleich", so Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Nach Angaben des Vereins seien in anderen Städten gute Erfahrungen mit der von den Grünen vorgeschlagenen Praxis gemacht worden. So hatte die Abstimmungsbeteiligung in Elsdorf, Minden und Schermbeck bei jeweils über 40 Prozent gelegen, weil die Wähler ihren Stimmzettel nicht umständlich beantragen mussten. Dies ist laut Mehr Demokratie eine für Bürgerentscheide sehr hohe Beteiligungsquote.

 

"Politiker vergießen wegen der generell sinkenden Wahlbeteiligung oft Tränen, in Mettmann hätten sie dagegen konkret etwas tun können, haben es aber nicht getan", bedauerte Schily. Der Geschäftsführer sieht einen Zusammenhang mit dem Zustimmungsquorum beim Bürgerentscheid. In Nordrhein-Westfalen ist ein Bürgerbegehren nur dann erfolgreich, wenn die Mehrheit der Abstimmenden gleichzeitig auch mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmacht. Wird dieses Quorum nicht erreicht, ist der Bürgerentscheid ungültig. Jedes zweite zur Abstimmung kommende Begehren wird durch diese Hürde zu Fall gebracht.

 

"Regierende haben natürlich oft kein Interesse am Erfolg eines Bürgerbegehrens, deshalb versuchen manche, die Beteiligung an Bürgerentscheiden möglichst zu erschweren, damit das Quorum nicht erreicht wird", erläuterte Schily. Sein Verein fordert deshalb die Senkung der Abstimmungshürde. In Zukunft soll je nach Gemeindegröße eine Beteiligung von 10 bis 15 Prozent aller Stimmberechtigten am Bürgerentscheid für dessen Gültigkeit ausreichen.

 

Mehr Informationen: <link>Faire Bürgerentscheide für NRW

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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