Pressemitteilung

Bürgerentscheid dank Richterspruch

Abstimmung über Realschule in Rheda-Wiedenbrück am Sonntag

Die Bürger von Rheda-Wiedenbrück bestimmen am Sonntag in einem Bürgerentscheid über die Zukunft einer Realschule. Der Stadtrat hatte im vergangenen Jahr die Einrichtung einer Gesamtschule beschlossen. Mit der Gründung dieser Schule sollen die beiden Hauptschulen der Stadt und die Ernst-Barlach-Realschule (EBR) auslaufend aufgelöst werden.

 

Die alljährlichen Anmeldezahlen an den Gesamtschulen im benachbarten Gütersloh sprechen für sich, so die Befürworter der Gesamtschule. Allein die Janusz-Korczak-Schule hätten zuletzt mehr als 120 Kinder aus Rheda-Wiedenbrück besuchen wollen, aber nur 60 seien angenommen worden. Absagen für Schüler aus Rheda-Wiedenbrück habe es auch an der Anne-Frank-Schule gegeben.

 

Die Initiative "Die EBR soll bleiben" hatte ein Bürgerbegehren gegen den Schließungsbeschluss gestartet. Die EBR sei eine sehr gut funktionierende und nachgefragte Schule in Rheda-Wiedenbrück, so die Begehrensinitiatoren. Sie sei bei Unternehmen, Handwerk, Handel und Schulen der Sekundarstufe II anerkannt. Das engagierte Lehrerteam arbeite seit Jahren erfolgreich mit Einrichtungen, Betrieben und Arbeitskreisen im lokalen und regionalen Umfeld zusammen. Der Bestand der Realschule sei trotz sinkender Schülerzahlen auch in Zukunft gesichert.

 

Die Bürgerinitiative musste sich den Bürgerentscheid mit der Hilfe des Oberverwaltungsgerichts erkämpfen. Der Rat hatte das Bürgerbegehren zunächst für unzulässig erklärt, weil nach Meinung der Verwaltung nicht genug gültige Unterschriften vorgelegen hatten. Von 3.557 eingereichten Unterschriften waren nur 2.288 von der Stadt anerkannt worden. Grund für die Streichung vieler Unterschriften von den Listen waren unvollständige Adressangaben der Unterzeichner.

 

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte Anfang August entschieden, dass Eintragungen in die Unterschriftenliste eines Bürgerbegehrens nicht allein wegen des Fehlens von Angaben als ungültig behandelt werden dürfen. Eine zweifelsfreie Erkennbarkeit der Unterzeichner hänge nicht zwingend von der Vollständigkeit der Angaben ab. Dieses Grundsatzurteil gilt nun auch für andere Bürgerbegehren.

 

Damit das Bürgerbegehren in Rheda-Wiedenbrück erfolgreich ist, muss eine Mehrheit da-für mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen. Gut 7.600 Bürger müssen also mindestens mit „Ja“ für das Bürgerbegehren stimmen.

 

Mehr Informationen: <link>Bürgerentscheid über Ernst-Barlach-Realschule in Rheda-Wiedenbrück

Pressesprecher


Jens Mindermann
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