Pressemitteilung

Bürgerbegehren schlecht beraten

Initiative in Kevelaer trotz Vorab-Prüfung unzulässig

Bürgerbegehren sind in Nordrhein-Westfalen im wahrsten Sinne des Wortes oft schlecht beraten. Diese Ansicht vertritt die Initiative "Mehr Demokratie" in Köln. Anlass ist die Unzulässigkeitserklärung für ein Bürgerbegehren gegen Sanierung und Anbau eines Rathauses in Kevelaer. Der Rat des Wallfahrtsortes hatte das Begehren am Montag wegen aus seiner Sicht falscher Angaben auf der Unterschriftenliste für unzulässig erklärt.

 

Der Stadtrat hatte im Juni mit den Stimmen von CDU und Grünen beschlossen, das Rathausgebäude zu sanieren und zu erweitern. Dieser Beschluss beinhaltet die Errichtung eines Anbaus mit zusätzlicher Bürofläche. Durch beide Maßnahmen soll der Brandschutz verbessert und mehr Platz für Mitarbeiter der Stadt geschaffen werden. Dies ist nach Auffassung einer Bürgerinitiative gegen die Sanierung überflüssig, da nach den Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt eher mit einer Abnahme des Personalbestandes zu rechnen sei. Außerdem liege dem Rat bis heute keine Raumbedarfsanalyse vor.

 

Im September hatten die Initiatoren 4.460 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen die Sanierungspläne an Bürgermeister Axel Stibi (CDU) übergeben, das der Rat nun für unzulässig erklärt hat. Begründet wird der Ratsbeschluss mit aus Sicht der Gemeindevertreter falschen Zahlen für die Bürofläche des geplanten Anbaus, für die Sanierungskosten und für die Personalentwicklung der Stadtverwaltung.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten ihre Unterschriftenliste vor Beginn der Unterschriftensammlung sowohl von der Stadtverwaltung, als auch von der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik prüfen lassen. Beide Stellen hatten keine Einwände hiergegen erhoben.

 

"Fälle schlechter Beratung von Bürgerbegehren häufen sich in letzter Zeit leider", bedauert Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Schily sieht die Ursache des Problems in den durch die Gemeindeordnung vorgegebenen hohen Hürden. Diese überforderten sowohl die Initiatoren von Bürgerbegehren wie auch die zur Beratung verpflichteten Gemeindeverwaltungen. Nach Angaben von Mehr Demokratie liegt die Quote unzulässiger Bürgerbegehren in NRW bei 40 Prozent.

 

Mehr Demokratie fordert deshalb die Schaffung der Stelle einer Ombudsperson für Bürgerbegehren. "Diese Person könnte Bürgerbegehren sowie Politik und Verwaltung über Verfahren von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid neutral beraten", schlägt Schily vor. Mit einer solchen Ombudsperson könne es auch gelingen, den vereinzelt konfrontativen Umgang von Bürgerbegehren und Gemeinden dahin gehend zu entschärfen, eine gemeinsame politische Streit- und Sachentscheidungskultur zu fördern.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerbegehren gegen Rathaussanierung und -anbau

<link ombudsmann>Ombudsmann für Bürgerbegehren

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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