Geschäftsführer: "Verwaltungsvorlage missverständlich"
Die Initiative "Mehr Demokratie" hat sich heute bei der Stadt Duisburg für den von ihr erhobenen Vorwurf der Erfindung eines Unzulässigkeitsgrundes zum Bürgerbegehren gegen den Verkauf von Anteilen des Duisburger Klinikums entschuldigt.
Mehr Demokratie hatte am Sonntag kritisiert, dass Unterschriften von Unterzeichnern des Bürgerbegehrens als ungültig gewertet worden seien, weil die Adressangaben von den Unterzeichnern nicht eigenhändig eingetragen wurden. Die Stadtverwaltung hatte am Montag erklärt, dass dies nicht so sei. Auch mit den umstrittenen Unterschriften habe das Bürgerbegehren das notwendige Unterstützungsquorum nicht erreicht.
"Die Verwaltungsvorlage ist beim Punkt der Wertung der Unterschriften mit Adresseintragung von zweiter Hand missverständlich", erklärte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, die Vorwürfe seines Vereins. Einerseits sehe die Verwaltung die Eintragung von Adressen durch andere Personen als die Unterzeichner selbst als unzulässig an, andererseits habe sie die Unterschriften nicht als unzulässig gewertet.
Mehr Demokratie bleibt bei der Auffassung, dass die Unterzeichner eines Bürgerbegehrens ihre Adresse nicht unbedingt selber eintragen müssen. "Aus der Eintragung muss die Person des Unterzeichners durch Name, Adresse, Geburtsdatum und Unterschrift erkennbar sein, eine eigenhändige Eintragung der Adressdaten verlangt die Gemeindeordnung nicht", so Schily. Dies hätten auch renommierte Verwaltungsrechtler dem Verein bestätigt.