Pressemitteilung

Bürgerbegehren gebührenfrei

Köln - Gegen steigende Gebühren für Kindergärten können sich Eltern in Nordrhein-Westfalen nicht mit einem Bürgerbegehren wehren. Die Gemeindeordnung des Landes schließt Begehren zu diesem Thema aus.

 

Nach Angaben der InitiativeMehr Demokratie würden derzeit Elterninitiativen in mehreren Orten dieses Mittel zur Einmischung in die Kommunalpolitik gerne nutzen, um sich gegen die Erhöhung von Kita-Gebühren zu wehren. Sie wenden sich damit gegen die Folgen der Kürzung von Landesmitteln für Kindergärten. Meldungen hierzu liegen Mehr Demokratie so etwa aus Bünde und Recklinghausen vor. In Mülheim wollte sich eine Elterninitiative von Mehr Demokratie bei der Formulierung eines Bürgerbegehrens helfen lassen, musste dann aber erfahren, dass hierzu nur ein für den Rat unverbindlicher Einwohnerantrag möglich ist.

 

"Das politische Selbstbestimmungsrecht der Bürger wird damit stark eingeschränkt", kritisierte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Grund für das "Finanztabu" seien Vorbehalte gegenüber der Abgaben- und Gebührendisziplin der Wähler. Deshalb müssen Bürgerbegehren in NRW auch einen Kostendeckungsvorschlag formulieren, wenn ihr Vorhaben für die Kommune finanzielle Belastungen nach sich ziehen würde. "Manche Politiker befürchten, dass die Steuerzahler sich per Bürgerentscheid die Abgaben und Gebühren senken und damit ihre Kommune in den Ruin treiben würden, wenn sie nur könnten", erläuterte der Geschäftsführer verbreitete Ängste. In Wahrheit sei aber das Gegenteil der Fall.

 

Wissenschaftliche Untersuchungen aus der Schweiz und den USA belegen laut Mehr Demokratie, dass es den Städten und Gemeinden finanziell gut geht, in denen die Wähler per Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in die Finanzentscheidungen ihrer Kommune eingreifen können. In den Schweizer Gemeinden sind Abstimmungen über die Höhe von Steuern und Abgaben sogar zwingend vorgeschrieben. Ab einer gewissen Höhe müssen zudem geplante Ausgaben von den Bürgern per Bürgerentscheid genehmigt werden.

 

"Auch in Bayern hat man mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden über Abgaben und Gebühren keine schlechten Erfahrungen gemacht", stellte Schily fest. Bayern gilt bei den Regelungen für Bürgerentscheide im Ländervergleich als vorbildlich.

 

Hintergrund: <link>Themenausschlüsse - Begehren verboten

 

Pressesprecher


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