Pressemitteilung

Bürgerbegehren für Sportanlagen erfolgreich

Mönchengladbacher Rat übernimmt Initiative

In Mönchengladbach hat sich ein Bürgerbegehren gegen die geplante Bebauung von Sportanlagen durchgesetzt. Der Stadtrat votierte am Mittwoch gegen die Stimmen der CDU für die Übernahme des Begehrens. Damit wurde ein Beschluss aus dem vergangenen Jahr aufgehoben.

 

CDU und FDP hatten im September mit ihrer Mehrheit im Rat beschlossen, verschiedene Sportanlagen zu Wohngebieten zu machen. Für 2,7 Millionen Euro sollte an anderer Stelle eine Ersatzsportanlage entstehen. Eine Wohnungsgesellschaft wollte auf den Geländen der jetzigen Sportanlagen 130 Häuser bauen und die neue Sportanlage finanzieren. Aus dem Erlös für den Verkauf der jetzigen Anlagen erwarteten CDU und FDP für die Stadt einen Gewinn von rund einer Million Euro. Die beiden Parteien versprachen sich von dem "Giesenkirchen 2015" genannten Projekt eine Aufwertung des Stadtbezirks. Junge Familien sollten sich ansiedeln, der Bestand der Schulen hierdurch gesichert und die Wirtschaftskraft gesteigert werden.

 

Eine Bürgerinitiative forderte jedoch den Erhalt von zwei der Sportanlagen. Nach ihrer Meinung sind für eine Wohnbebauung genügend andere freie Baugebiete vorhanden. Grünflächen dürften nicht weiter versiegelt und Straßensystem und Kanalisation im betroffenen Wohngebiet nicht weiter belastet werden. Im Dezember hatte die Initiative mehr als 15.000 Unterschriften für ihre Forderung an die Stadt übergeben.

 

Von dieser Unterschriftenzahl beeindruckt lenkte die FDP ein und plädierte für die Übernahme des Bürgerbegehrens. Kreisvorsitzende Nicole Finger räumte ein, die Bürger nicht ausreichend mitgenommen zu haben. Dies sei ein Fehler gewesen. Zusammen mit den Stimmen von SPD, Grünen, Freien Wählern und Linker Liste ergab sich so nun eine Mehrheit gegen die Baupläne. Die Planungen sollen nun neu überdacht und die Bürger dabei frühzeitig miteinbezogen werden.

 

Mit dem Bürgerbegehren in Mönchengladbach wurde nach Angaben der Initiative "Mehr Demokratie" in Nordrhein-Westfalen zum 90. Mal ein Begehren von einem Rat übernommen. In Mönchengladbach selbst konnte sich zum zweiten Mal ein Bürgerbegehren durchsetzen. 1996 hatte eine Initiative gegen größere Mülltonnen im Bürgerentscheid eine Mehrheit erhalten. Zwei weitere Bürgerentscheide waren wegen Nichterreichens der für Bürgerbegehren vorgeschriebenen Mindestzustimmung ungültig.

 

Mehr Informationen: <link>Bürgerbegehren für Erhalt von Sportanlagen

Pressesprecher


Jens Mindermann
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