Münster/Köln Nachdem der Rat der Stadt Münster bereits Anfang April ein Bürgerbegehren für den Erhalt zweier Bäder für unzulässig erklärt hatte, haben die Gemeindevertreter am Mittwoch auch einen Widerspruch der Initiatoren des Begehrens gegen diese Unzulässigkeitserklärung abgelehnt.
Das von über 15.400 Münsteranern unterstützte Bürgerbegehren ist damit gescheitert. CDU und FDP im Rat begründeten die Unzulässigkeit mit einem aus ihrer Sicht unzureichenden Kostendeckungsvorschlag. Auf der Unterschriftenliste des Bürgerbegehrens seien die Kosten zur Sanierung der beiden Bäder nicht beziffert worden. Die nordrhein- westfälische Gemeindeordnung schreibt einen Kostendeckungsvorschlag für solche Bürgerbegehren vor, deren Erfolg für die Kommune Kosten nach sich ziehen würde.
Mehr Demokratie hat diese Zulassungshürde als demokratiehemmend kritisiert. "An Bürgerbegehren werden damit höhere Anforderungen gestellt als an Anträge der gewählten Bürgervertreter im Rat", so Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Für Stadträte wie für die Initiator von Bürgerbegehren gelte ohnehin das in der Gemeindeordnung festgelegte Prinzip der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. Nur die Initiatoren von Bürgerbegehren aber müssten für jeden einzelnen Vorschlag Kostenrechnungen aufstellen. Erschwerend hinzu kommt dabei nach Ansicht von Mehr Demokratie, dass die finanziellen Folgen eines Bürgerbegehrens Definitionssache seien, für die Gültigkeit eines Kostendeckungsvorschlags aber nur die Kostenrechnung der Stadt ausschlaggebend sei. "Ob sich im Nachhinein die Zahlen des Bürgerbegehrens als richtig und die der Stadt als falsch heraus stellen, ist dabei egal", erläuterte Schily. Im Fall Münster sei es sogar so gewesen, dass die Stadt der Bürgerinitiative vor Start der Unterschriftensammlung grünes Licht gegeben, nachher dem Rat aber die Unzulässigkeitserklärung empfohlen habe. Schily: "Ein Unding."
Mehr Demokratie fordert die Streichung der Vorschrift zur Erstellung eines Kostendeckungsvorschlags für Bürgerbegehren aus der Gemeindeordnung. Angeblich unzureichende Kostendeckungsvorschläge sind der häufigste Unzulässigkeitsgrund für Bürgerbegehren in NRW , so Schily. Der Verein verweist auf positive Erfahrungen mit bayerischen Bürgerbegehren, für die kein Kostendeckungsvorschlag notwendig ist. "Es ist wohl niemandem zu Ohren gekommen, dass die bisher rund 1.400 Bürgerbegehren die Städte und Gemeinden in den finanziellen Ruin gestürzt hätten, ganz im Gegenteil", merkte der Geschäftsführer an. Der kommunale Bürgerentscheid wurde in Bayern 1995 per Volksentscheid eingeführt, nachdem genug Bürger ein entsprechendes Volksbegehren von Mehr Demokratie unterstützt hatten.
Das Bürgerbegehren in Münster ist nach Zählung von Mehr Demokratie in diesem Jahr bereits das vierte wegen eines als unzureichend angesehenen Kostendeckungsvorschlags für unzulässig erklärte Begehren. Insgesamt wird in NRW etwa jedes dritte Bürgerbegehren für unzulässig erklärt.
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