Vier von fünf Landratswahlen wegen Wahlhürde ungültig
Die am Sonntag gescheiterte Wahl von vier Landräten in Brandenburg liefert nach Meinung der Initiative „Mehr Demokratie“ Argumente gegen Abstimmungshürden, die es etwa auch bei Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen gibt. „Brandenburg zeigt erneut, dass Quoren nur schaden, weil sie Beteiligung an der Demokratie bestrafen“, kritisierte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka am Montag in Köln. In NRW ist jeder zweite Bürgerentscheid wegen einer eingebauten Abstimmungshürde ungültig.
In vier der fünf Brandenburger Landkreise wurden am Sonntag keine neuen Kreisverwaltungschefs bestimmt. Lediglich im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde der für die CDU angetretene Siegurd Heinze zum Landrat gewählt. In den Kreisen Barnim, Elbe-Elster, Spree-Neiße und Ostprignitz-Ruppin dagegen verfehlten die Kandidaten die vorgeschriebene Mindestunterstützung von 15 Prozent aller Wahlberechtigten. Die Wahlbeteiligung lag in den einzelnen Kreisen zwischen 20,5 und 27,2 Prozent. Damit fällt in den vier Kreisen das Recht zur Wahl des Landrats wieder an die Kreistage zurück.
Bis Ende 2009 waren in Brandenburg die Landräte durch die Kreistage bestimmt worden. In der Uckermark hatten sich die Wähler die Direktwahl per Bürgerbegehren erkämpft.Dort hatte der Kreistag trotz Gesetzesänderung durch den Landtag den Landrat noch einmal selber wählen wollen. In diesem Kreis wird nun am 28. Februar gewählt.
Die CDU-Landesvorsitzende Johanna Wanka fordert, noch einmal über die Ausgestaltung des Quorums zu diskutieren. Sie verwies dabei auch auf NRW, wo es bei Landratswahlen keine Mindestzustimmungshürde gibt. CDU, Linke, Grüne und FDP hatten die Direktwahl gegen den Widerstand der SPD durchgesetzt. Die Sozialdemokraten erwägen nun, die Direktwahl wieder abzuschaffen. Mehr Demokratie fordert hingegen die Abschaffung des Quorums.
„Das Grundprinzip der Demokratie lautet, dass die Mehrheit entscheidet“, erklärte Geschäftsführer Slonka. „Wer nicht wählt, wird nicht gezählt.“ Durch Quoren erhielten Nichtwähler aber mehr Gewicht als diejenigen, die zur Wahl gehen. Dies sei leider auch bei kommunalen Bürgerentscheiden in NRW oft der Fall. Damit ein Bürgerbegehren in der Abstimmung erfolgreich ist, muss es neben der Mehrheit der Abstimmenden auch die Zustimmung von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten erreichen. Diese Hürde wurde bei 76 von 153 Bürgerentscheiden nicht übersprungen. Mehr Demokratie fordert deshalb, die Hürde zu senken. Unterstützung findet der Verein hierfür bei Grünen und und Linken.
Mehr Informationen: <link>Die Abstimmungshürde - Hohe Hürde zum Erfolg