Pressemitteilung

Bedburger Rat rettet Bürgerbegehren

Freiwilliges Ratsreferendum über unzulässiges Bürgerbegehren

Bedburg/Köln - Erstmals findet in Nordrhein-Westfalen trotz der Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens ein Bürgerentscheid über das Anliegens des Begehrens statt. Der Rat der Stadt Bedburg hat am Dienstag ein Bürgerbegehren für die Aufhebung des Kaufvertrages formal für unzulässig erklärt, dabei aber auch die Durchführung eines freiwilligen Ratsreferendums über den geplanten Umzug des Bedburger Rathauses beschlossen.

 

Der Rat der Stadt Bedburg hatte am 12. September vergangenen Jahres entschieden, den ehemaligen Toom-Markt in Bedburg zum neuen Sitz des Rathauses zu machen. Das Kasterer Rathaus soll dafür als Verwaltungssitz aufgegeben werden.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens halten die Entscheidung, das frühere Toom-Gebäude für 2,7 Millionen Euro zu erwerben und zum Rathaus umzubauen für unverantwortlich. Mit Kauf, Umbau und Zinsen koste der Umzug des Rathauses den Steuerzahler mindestens 25 Millionen Euro. Dabei kenne niemand den Zustand des Gebäudes, das zudem für die Verwaltung viel zu groß sei. Für das Rathausgebäude in Kaster fehle nach wie vor eine Lösung.

 

Das Bürgerbegehren wollte deshalb die Stadt Bedburg verpflichten, Verhandlungen mit dem früheren Eigentümer des Toom-Gebäudes zu führen, um den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Der Stadtrat hat das Begehren gestern aber für unzulässig erklärt, weil die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Einreichung eines Bürgerbegehrens spätestens drei Monate nach Ratsbeschluss nicht eingehalten worden sei.

 

Die Initiative Mehr Demokratie kritisiert die Sammelfrist als "überflüssig". Nach Ansicht des Vereins sollten die Bürger per Abstimmung Ratsbeschlüsse genauso lange widerrufen können wie die Räte selbst. Die Entscheidung für ein Ratsreferendum in Bedburg hält die Initiative für eine pragmatische Lösung zur Umschiffung dieser Hürde. "Bürgermeister und Rat haben mit dieser Entscheidung Souveränität bewiesen", sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, am Mittwoch in Köln. Statt das Bürgerbegehren in eine juristische Auseinandersetzung zu zwingen, stelle sich die Politik in Bedburg der Frage auf inhaltlicher Ebene.

 

Der Bedburger Rat folgt mit der Entscheidung Beispielen aus Hamm und Neuss. In Hamm hatte im letzten Jahr eine Mehrheit der Abstimmenden in einem ebenfalls freiwillig angesetzten Ratsreferendum die Anlage eines Stausees abgelehnt. In Neuss findet am 13. Mai ein Ratsreferendum über die zukünftige Führung einer Straßenbahntrasse statt. Im Rahmen der für dieses Jahr geplanten Reform der Gemeindeordnung soll diese Möglichkeit der direkten Demokratie "von oben" formal für ganz NRW geregelt werden.

 

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