Pressemitteilung

30.550 Unterschriften für Grundschulen

Bürgerbegehren für Erhalt Bielefelder Schulen heute eingereicht

In Bielefeld hat eine Elterninitiative heute 30.550 Unterschriften für ein Bürgerbegehren zum Erhalt von fünf Grundschulen eingereicht. Diese Rekordzahl haben die Unterschriftensammler in nur zwei Wochen zusammen getragen. Anlass des Begehrens ist das Vorhaben der Stadt, aus Kostengründen fünf einzügige Grundschulen zu schließen. Damit will die Stadt jährlich 1,5 Millionen Euro einsparen. Die von den Schließungsplänen betroffenen Schüler sollen auf andere Grundschulen verteilt werden.

 

Die Initiative „Chancengleichheit für Bielefelder Schüler“ kritisiert die Pläne der Stadt. Den aufnehmenden Schulen fehlten teilweise die baulichen Voraussetzungen zur Aufnahme zusätzlicher Schüler sowie freie Plätze an offenen Ganztagsschulen. Für Umbaumaßnahmen an Gebäuden und Bushaltestellen fielen noch nicht benannte Kosten an. Die Grundschulschließungen führten zu Chancenungleichheit in Stadtbezirken und Wohngebieten. Die Bildungsqualität müsse erhalten bleiben, deswegen seien stadtteilbezogene und wohnortnahe Schulen notwendig. Die Initiative fordert deshalb, dass alle Grundschulen, die die gesetzlichen Mindestanforderungen für einen Schulbetrieb (Mindestzügigkeit und Mindestgröße von 18 Kindern pro Klasse) erfüllen, erhalten bleiben.

 

Nach Auffassung der Stadt Bielefeld ist das Bürgerbegehren unzulässig. Die Stadt beruft sich auf eine Beurteilung der Detmolder Bezirksregierung. Danach enge das Bürgerbegehren die Stadt zu sehr in ihrer Planung ein, weil die Eltern eine Bestandsgarantie für alle Grundschulen fordern. Auch sei der Kostendeckungsvorschlag nicht ausreichend. Zur Finanzierung der Kosten könnten im Haushaltsplan oder im Finanzplan konkrete Umschichtungen auf der Ausgabenseite vorgeschlagen werden, der pauschale Vorschlag zum Verzicht auf Bauvorhaben genüge diesen Anforderungen jedoch nicht. Laut der das Bürgerbegehren beratenden Rechtsanwaltskanzlei Dr. Obst & Hotstegs aus Düsseldorf ist das Bürgerbegehren jedoch zulässig.

 

Auch die Initiative „Mehr Demokratie“ hält das Bürgerbegehren nicht für angreifbar. „Ein 2008 in Hagen durchgeführtes Schulbegehren hatte eine ähnliche Fragestellung, die auch von der dortigen Bezirksregierung nicht infrage gestellt worden ist“, sagte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka am Donnerstag in Köln. Auch sei der Verzicht auf Bauvorhaben ein zulässiger Vorschlag zur Deckung der Kosten des Weiterbetriebs der Grundschulen. Der Bielefelder Stadtrat wird am 4. November über das Bürgerbegehren entscheiden.

 

Mehr Informationen: <link>Bürgerbegehren für Erhalt von Grundschulen in Bielefeld

Pressesprecher


Jens Mindermann
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