Kampagne zur Landtagswahl

Vor der Landtagswahl am 9. Mai 2010 haben wir mit Straßenaktionen, einer Unterschriftensammlung und einer Kandidatenbefragung für mehr Demokratie in Nordrhein-Westfalen geworben. Wir haben Bürger und Medien über unsere Ideen für faire Volks- und Bürgerentscheide und für mehr Demokratie beim Wählen informiert.

 

Unsere Forderungen lauteten:

 

Bürgerentscheid

Der Themenausschlusskatalog für kommunale Bürgerbegehren sollte gekürzt werden. Wir wollten Bürgerentscheide auch über Stadtentwicklungsfragen und Großprojekte ermöglichen.

Der Kostendeckungsvorschlag für Bürgerbegehren sollte gestrichen werden. Wegen Uneinigkeit über die tatsächlichen Folgekosten eines Bürgerbegehrens wurden viele Begehren aus unnötigen Gründen für unzulässig erklärt.

Die Abstimmungshürde für Bürgerentscheide sollte gesenkt werden. Weil jedes zweite zur Abstimmung kommende Bürgerbegehren nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten erhielt, waren viele Bürgerentscheide ungültig.

Volksentscheid

Für landesweite Volksbegehren wollten wir die freie Unterschriftensammlung an Infoständen und bei Veranstaltungen ermöglichen. Bisher können sich Unterstützer nur in den Rathäusern in die Unterschriftenlisten eintragen.

Die hohe Unterschriftenhürde von gut einer Million Unterschriften wollten wir senken. Statt acht sollten nur noch zwei Prozent der Stimmberechtigten ein Volksbegehren unterschreiben müssen.

Die Bürger sollten bei Volksentscheiden auch über die Finanzierung von Lehrerstellen, Polizei oder Universitäten entscheiden können. Darum sollte der Ausschluss haushaltswirksamer Volksbegehren fallen.

Bei Volksentscheiden wollten wir die hohen Abstimmungsquoren senken.

Wahlrecht

Für die Kommunalwahlen haben wir die Einführung des Kumulierens und Panaschierens gefordert. Mit diesem Wahlsystem können die Wähler gezielt ihre Favoriten aus dem Angebot aller Parteien auswählen und die Listenreihenfolge der Kandidaten verändern.

 

Erfolg

Die Forderungen der Kampagne hatten sich nach der Landtagswahl im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen niedergeschlagen. Beide Parteien vereinbarten umfassende Verbesserungen der Spielregeln für kommunale Bürgerbegehren und landesweite Volksbegehren. Diese wurden im Dezember 2011 durch den Landtag beschlossen. Im gleichen Jahr wurde die Einführung des Kumulierens und Panaschierens erneut Thema im Landtag.

Archiv bundesweit

Einen Überblick unserer Aktionen im Bund und in den Ländern seit Bestehen von Mehr Demokratie finden Sie auf unserer Bundesseite