Erneut ist ein Bürgerbegehren auch vor Gericht in der Frage der Zulässigkeit gescheitert. Am 1. Juni schloss sich das Verwaltungsgericht Köln der Auffassung der Ratsmehrheit bzgl. des Bürgerbegehrens "Rettet die Postwiese" an.
Der Rat hatte das Bürgerbegehren im September 2006 für unzulässig erklärt. Begründung: das Bürgerbegehren sei verfristet, weil es sich auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2004 beziehe. Ein Bürgerbegehren muss jedoch binnen drei Monaten nach Ratsbeschluss eingereicht werden.
Die Initiatoren des Begehrens sind der Ansicht, dass die bisherigen Beschlüsse des Rates wegen der verschlechterten Finanzlage der Kommune obsolet sind und ihr Bürgerbegehren deshalb nicht an eine Frist gebunden ist. Sie berufen sich hierbei auf die Rechtsprechung in ähnlichen Fällen. Das Gericht teilt die Auffassung der Kläger jedoch nicht.