Das Verwaltungsgericht Köln hat am 24. Mai in seinem Urteil die Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen ein geplantes Einkaufszentrum in Gummersbach bestätigt. Die Richter folgten in ihrer Begründung nicht nur der Auffassung der Ratsmehrheit in Gummersbach, dass das Bürgerbegehren wegen Berührens von Fragen der Bauleitplanung unzulässig sei. Das Gericht ist vielmehr auch der Auffassung, dass die Initiatoren für alle falschen Inhalte von Flugblättern von Unterstützergruppen des Bürgerbegehrens verantwortlich seien.
Damit werden per Gerichtsurteil erneut die Daumenschrauben für Bürgerbegehren angezogen. Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens für alle sie unterstützenden Veröffentlichungen verantwortlich zu machen, zeugt von Realitätsferne und einem grundsätzlichen Mißtrauen in die Mündigkeit und Urteilsfähigkeit der Bürger.
Mehr Demokratie fordert seit langem die Streichung von Themenausschlüssen für Bürgerbegehren aus der Gemeindeordnung