Bedburg: Bürgerbegehren unzulässig, aber erfolgreich

Bürgerbegehren, die formal unzulässig sind, müssen deshalb noch lange nicht erfolglos bleiben. In Bedburg hat sich nun nach langer Diskussion ein Begehren gegen den Umzug des Rathauses in das Gebäude eines ehemaligen Supermarkts durchgesetzt. Nachdem eine Bürgerinitiative mehr als 5.000 Unterschriften gesammelt hatte, gaben die Umzugsbefürworter im Rat ihr Vorhaben auf.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens halten die Entscheidung des Stadtrates aus dem September des vergangenen Jahres, das frühere Toom-Gebäude über ein Vorkaufsrecht für 2,7 Millionen Euro zu erwerben und zum Rathaus umzubauen für unverantwortlich. Sie kritisierten die hohen Kosten und die unpassende Gebäudegröße.

Pressemitteilung

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