Erfolge 2017 - 2018

NRW-Landtag beschließt Vorprüfung von Bürgerbegehren

12. Dezember 2018: Der nordrhein-westfälische Landtag beschließt eine Verbesserung der Regeln für Bürgerbegehren in NRW beschlossen. Seitdem können direkte-demokratische Initiativen in Städten und Gemeinden bereits vor Beginn der Unterschriftensammlung auf ihre Zulässigkeit geprüft werden. Bis dahin geschah dies erst nach Einreichung der Unterschriften. Vorteil der Änderung: Wird ein Bürgerbegehren vor Beginn der Unterschriftensammlung auf Herz und Nieren geprüft, können Fehler rechtzeitig entdeckt und ausgemerzt werden. Nach Einreichung der Unterschriften ist es dafür meist zu spät. Mehr Demokratie hatte im Landtag für diese Reform geworben.

Hessen senken Hürde für Volksbegehren

28. Oktober 2018: Beim zeitgleich mit der Landtagswahl stattfindenden Verfassungsreferendum votiert in Hessen eine deutliche Mehrheit von 86,3 Prozent der Abstimmenden für eine Vereinfachung der direkten Demokratie. Die Unterschriftenhürde für landesweite Volksbegehren wird von 20 auf fünf Prozent aller Stimmberechtigten gesenkt. Die erfolgreiche Durchführung der Vorstufe zu einem Volksentscheid wird damit stark vereinfacht. Mehr Demokratie hatte zuvor im Landtag bei allen Fraktionen für eine Stärkung der direkten Demokratie geworben. Das Landesparlament hatte die Hürdensenkung bereits 2017 beschlossen, allerdings bedürfen Verfassungsänderungen in Hessen einer Zustimmung der Bürger im Referendum.

Bessere Bürgerbegehren in Brandenburg

27. Juni 2018: Der Brandenburger Landtag beschließt eine Änderung der Kommunalverfassung, die unter anderem Erleichterungen für Bürgerbegehren vorsieht. Seitdem sind nicht länger die Kommunalvertretungen, sondern die Kommunalaufsichtsbehörden zuständig sind für die Prüfung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens. Durch die Übertragung prüft eine hinreichend unabhängige Instanz, die zudem auch fachlich besser geeignet ist, die Zulässigkeit von Bürgerbegehren. Die Initiatoren von Bürgerbegehren sind zudem nicht länger verpflichtet, einen Vorschlag zur Deckung der Kosten vorzulegen, die durch den Erfolg des jeweiligen Begehrens auf die Kommune zukommen. Der Kostendeckungsvorschlag war bis dahin der Hauptgrund für unzulässige Bürgerbegehren. Seit der Reform schätzt die die zuständige Kommunalverwaltung die Folgekosten eines Bürgerbegehrens. Mehr Demokratie hatte sich mit einer Volksinitiative für die Vereinfachung von Bürgerbegehren eingesetzt.

Niedrigere Hürden für Bürgerbegehren in Sachsen-Anhalt

20. Juni 2018: Der Landtag von Sachsen-Anhalt beschließt eine Reform der Kommunalverfassung und damit auch eine leichte Vereinfachung von Bürgerbegehren. Der Kostendeckungsvorschlag, der bisher zu vielen unzulässigen Bürgerbegehren geführt hat, wurde durch eine Kostenschätzung der Verwaltung darüber ersetzt, was ein Bürgerbegehren die jeweilige Kommune im Erfolgsfall kosten würde. Vertreter von Bürgerbegehren erhalten nach Einreichung der notwendigen Unterschriften in allen zuständigen Ausschüssen von Räten und Kreistagen ein Anhörungsrecht. Für einen verbindlichen Bürgerentscheid muss eine Mehrheit jetzt nicht mehr mindestens 25, sondern nur noch 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen. Mehr Demokratie hatte mit guten Argumenten bei Regierung und Landtagsfraktionen für eine Reform der direkten Demokratie geworben.

Große Koalition für Experten-Kommission zur Demokratie

12. März 2018: CDU, CSU und SPD unterzeichnen einen Koalitionsvertrag, in dem es auch um die Fortentwicklung der Demokratie auf Bundesebene geht. Die große Koalition will eine Expertenkommission einsetzen, die Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form die parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ergänzt werden kann. Zudem sollen Vorschläge zur Stärkung demokratischer Prozesse erarbeitet werden. Mehr Demokratie hatte zur Bundestagswahl 2017 im Bündnis mit anderen Organisationen 275.941 Unterschriften für die Einführung bundesweiter Volksentscheide gesammelt und diese an die Koalitionspartner übergeben.

Bremer gegen längere Wahlperiode

24. September 2017: In einem Volksentscheid votieren 51,6 Prozent der abstimmenden Bremerinnen und Bremer gegen eine Verlängerung der Legislaturperiode des Landesparlaments von vier auf fünf Jahre. Mehr Demokratie hatte mit der Kampagne „Besser 4“ für ein „Nein“ beim Volksentscheid geworben.

"Mutter aller Nichtregierungs- organisationen"

"Eigentlich ist Mehr Demokratie so etwas wie die Mutter aller Nichtregierungsorganisationen. Denn diese machen sich für Ziele stark, die ein im Sinne des Allgemeinwohls funktionierendes demokratisches System anstreben müsste. Mehr Demokratie kämpft dafür, dass unser demokratisches System sich wieder dieser Aufgaben annimmt und sie nicht an Nichtregierungs- organisationen 'auslagert."

Thilo Bode, Gründer und Geschäftsführer von 'Foodwatch'