Faire Abstimmungsregeln

Bürgerentscheide sind neben Wahlen das zweite Standbein der Demokratie in den Städten und Gemeinden. Wie bei Wahlen gilt auch für Abstimmungen, dass nur praktikable und bürgerfreundliche Verfahren auch repräsentative Ergebnisse bringen und für eine breite Akzeptanz der Abstimmungsergebnisse sorgen. Ausreichende Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten sind ein Schlüssel für das Funktionieren der direkten Demokratie.

Mehr Demokratie hat eine Handreichung entwickelt, die die wichtigen Grundelemente einer Bürgerentscheid-Satzung für Kommunen enthält. Besonders hervor gehoben seien hier die Abstimmungsbenachrichtigung zusammen mit einem Abstimmungsheft, die Briefabstimmung sowie eine ausreichende Anzahl von Abstimmungslokalen. Geregelt wird auch die Zusammenlegung von Bürgerentscheiden mit Wahlen.

Diese Satzungsempfehlung ist ein Angebot an Bürgermeister, Ratsfraktionen und Verwaltungen zur Gestaltung ihrer eigenen Bürgerentscheidregeln. Initiatoren von Bürgerbegehren sollten frühzeitig prüfen, ob und wie der Bürgerentscheid in ihrer Stadt oder Gemeinde geregelt ist und nötigenfalls versuchen, mit Hilfe dieser Empfehlung Verbesserungen zu erreichen.

Bürgerentscheide nur per Briefabstimmung?

Die Verordnung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums zur Durchführung von Bürgerentscheiden erlaubt auch, Bürgerentscheide ausschließlich per Briefabstimmung und nicht mehr durch die Stimmabgabe im Stimmlokal durchzuführen.

Aus Sicht von Mehr Demokratie entwertet eine solche Praxis jeden Bürgerentscheid, denn

  • Es wird vermittelt, dass Bürgerentscheide als nicht so wichtig wie Wahlen anzusehen sind, ein entsprechender Aufwand also nicht nötig und nur störend und zu teuer ist. Tatsächlich handelt es sich aber bei Wahlen wie bei Abstimmungen um wichtige politische Grundrechte der Bürger auf politische Selbstbestimmung, denen eine entsprechende Achtung und Wertschätzung gebührt.
  • Der Urnengang ist für viele Bürger ein wichtiges demokratisches Ritual, dass niemandem vorenthalten werden sollte.
  • Entfällt die Urnenabstimmung, droht Bürgerentscheiden eine geringere öffentliche Aufmerksamkeit und damit eine niedrigere Abstimmungsbeteiligung, wenn die Zusendung der Abstimmungsunterlagen etwa noch einmal extra beantragt werden muss.

 

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Satzungempfehlung

Für faire Bürgerentscheide: Die besten Spielregeln in unserer Satzungsempfehlung für Kommunen bzw. für Kreise (pdf)