Transparenzgesetz

Das Informationsfreiheitsgesetz gewährleistet bereits heute einen umfassenden Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informationen öffentlicher Stellen. Wir werden prüfen, inwieweit das Informationsfreiheitsgesetz vor dem Hintergrund der Transformation der Landesverwaltung hin zu elektronischen und medienbruchfreien Kommunikations- und Bearbeitungsprozessen weiterentwickelt werden kann, insbesondere mit Blick auf eine sachgerechte, proaktive Veröffentlichung von Daten und Informationen. (Koalitionsvertrag S. 91)

Aktuelles

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