Experimentierklausel

Herausforderungen und Ansätze für ihre Lösung sind in den Kommunen unterschiedlich. Wir wollen unseren Kommunen über die bestehenden Regelungen in der Kommunalverfassung hinaus mehr Beinfreiheit und größere Handlungsspielräume durch Experimentierklauseln einräumen. Diese sollen es einzelnen Kommunen ermöglichen, neue Wege zu erproben, die im Falle positiver Erfahrungen Grundlage für dauerhafte landesweite Normierungen bilden können. (Koalitionsvertrag S. 108)

Aktuelles

Aktuell gibt es hier noch keine Entwicklungen.