Ausgabe 9/2018  
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Die Bayern haben es 14 mal getan und die Hessen 24 mal. So oft haben die Bürger dort über Änderungen der Landesverfassungen abgestimmt. Die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen hingegen nicht einmal. In Bayern und Hessen haben die Bürger bei Verfassungsänderungen immer das letzte Wort. In NRW müssen die Menschen hingegen nicht gefragt werden. 

Jetzt spenden!

Am vergangenen Sonntag war es in Hessen wieder soweit. Gleich 15 Verfassungsänderungen standen auf dem Stimmzettel. Es ging u.a. um die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung, die Förderung von Sport, Kultur und Ehrenamt und die formelle Abschaffung der Todesstrafe, die durch das über den Landesverfassungen stehende Grundgesetz de facto auch in Hessen bereits seit langem verboten ist.

Auch über die Reform der direkten Demokratie konnten die Hessen entscheiden. Mehr als 80 Prozent der Abstimmenden haben „Ja“ gesagt zu einer Senkung der Unterschriftenhürde für landesweite Volksbegehren. Statt 20 Prozent müssen in Zukunft nur noch fünf Prozent aller Stimmberechtigten einen solchen Antrag auf Volksentscheid unterschreiben. Damit liegt diese Hürde jetzt niedriger als in NRW, wo das Quorum bei acht Prozent liegt. Das sind rund 1,1 Millionen Unterschriften. Kaum zu schaffen. Wir setzten uns dafür ein, diese Hürde zu senken. Und es wäre schön, wenn Sie wie in Bayern und Hessen selber darüber abstimmen könnten. Dafür engagieren wir uns. Bitte unterstützen Sie uns dabei als [Mitglied].

Herzliche Grüße

Thorsten Sterk

 

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