Wahlordnung

zur Wahl des Landesvorstandes von Mehr Demokratie in NRW.

§ 1 Wahl des Wahlvorstands

(1) Ein Jahr vor der Wahl wählt die Landesmitgliederversammlung einen dreiköpfigen Wahlvorstand.

(2) Das Landesbüro unterstützt den Wahlvorstand bei der Durchführung der Vorstandswahlen.

§ 1a Experimentierklausel für eine online-Wahl

(1) Die Wahl wird grundsätzlich als kombinierte Briefwahl und Wahl auf der Landesmitgliederversammlung durchgeführt.

(2) Auf Beschluss des Landesvorstands kann die Wahl auch als ausschließliche online-Wahl oder als online-Wahl mit der Option zur Briefwahl durchgeführt werden. Auf den Wahlmodus sind die Mitglieder bereits mit der Benachrichtigung über die Einleitung des Wahlgangs (§ 2) hinzuweisen.

(3) Für online-Wahlen oder online-Wahlen mit der Option zur Briefwahl gelten die nachfolgenden Bestimmungen entsprechend mit der Maßgabe, dass die Briefwahlunterlagen ebenfalls  ausschließlich per Email an die Mitglieder versandt werden und diese durch das Mitglied auszudrucken sind. Ein Rückumschlag und ein Wahlumschlag werden nicht zur Verfügung gestellt. Die Wahl auf der Landesmitgliederversammlung findet ausschließlich online statt. Der Wahlvorstand schließt die online-Wahl in der Landesmitgliederversammlung.

 

§ 2 Benachrichtigung über die Einleitung des Wahlgangs

Spätestens acht Wochen vor der jährlichen Mitgliederversammlung werden die Mitglieder über die Möglichkeit informiert, für den Landesvorstand zu kandidieren. Die Benachrichtigung erfolgt per Email. Mitglieder, von denen keine bekannte Email-Adresse vorliegt, werden per Brief benachrichtigt.

 

§ 3 Bekanntgabe der Kandidatur

(1) Mitglieder haben drei Wochen Zeit, um ihre Kandidatur bekannt zu geben. Dazu reichen Sie folgende Angaben für eine Kandidatenvorstellung ein: Vorstellung der Person mit Motivation der Kandidatur (maximal 2.000 Zeichen), Angaben zur beruflichen Tätigkeit, Funktionen in Unternehmen, Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Funktionen in Vereinen/Parteien/Verbänden und Stiftungen, Dauer der Mitgliedschaft und optional ein Digital-Foto.

(2) Diese Angaben werden in einer Kandidatinnen- und Kandidatenvorstellungen auf der Internetseite des Landesverbandes und in einer Kandidatinnen- und Kandidatenvorstellungen, die sämtliche wahlberechtigten Mitglieder erhalten, veröffentlicht.

 

§ 4 Verschickung der Kandidatenvorstellung

Vier Wochen vor der Mitgliederversammlung werden die Kandidatinnen- und Kandidatenvorstellungen gemeinsam mit der Einladung zur Mitgliederversammlung ausschließlich per Mail an alle in NRW wohnenden Mitglieder geschickt. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Briefwahlunterlagen bis eine Woche vor der Wahl formlos beantragt werden können.

 

§ 5 Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen enthalten einen Rückumschlag ans Landesbüro, einen Wahlzettel, einen Wahlumschlag und eine Erklärung, dass der Wahlzettel eigenhändig ausgefüllt wurde.

 

§ 6 Wahlrecht

Der Landesvorstand wird per Zustimmungswahlrecht gewählt. Jeder und jede Wahlberechtigte kann so viele Stimmen abgeben, wie Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl antreten und jedem Kandidaten und jeder Kandiatin maximal eine Stimme geben. Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erreicht, die maximal auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten entfallen können.

 

§ 7 Wahl und Auszählung auf der Mitgliederversammlung

(1) Briefwahlumschläge müssen spätestens bis 14 Uhr am Tag vor der Landesmitgliederversammlung beim Wahlvorstand eingehen.

(2) Jedes Mitglied, das keinen Gebrauch von der Briefwahl gemacht hat, kann auf der Landesmitgliederversammlung wählen.

(3) Nach Schließung der Wahlurne werden Briefwahl und die auf der Landesmitgliederversammlung ausgefüllten Wahlzettel durch den Wahlvorstand ausgezählt und das Ergebnis bekannt gegeben.