Erfolge 2013

Bessere Volksentscheid-Regeln im Ländle vereinbart

6. November 2013: Die Fraktionen des baden-württembergischen Landtags einigen sich auf eine Vereinfachung von Volks- und Bürgerbegehren im Ländle. So soll ein Volksbegehren in Zukunft bereits dann erfolgreich sein, wenn die Mehrheit im Volksentscheid mindestens 20 statt bisher 33 Prozent aller Stimmberechtigten ausmacht. Die Unterschriftenhürde für Volksbegehren soll von 16,6 auf zehn Prozent aller Stimmberechtigten gesenkt werden. 40.000 Bürger sollen den Landtag mit einer Volksinitiative dazu zwingen können, sich mit einem bestimmten Anliegen zu befassen. Bei kommunalen Bürgerbegehren soll die Unterschriftenhürde von zehn auf sieben Prozent sinken, die Abstimmungshürde von 25 auf 20 Prozent fallen. Mehr Demokratie hatte über Jahre mit Aktionen und Kampagnen immer wieder für niedrigere Hürden geworben.

Mehr direkte Demokratie in Bremen

29. August 2013: Die Bremische Bürgerschaft beschließt Verfassungsänderungen, die zu einer Stärkung der direkten Demokratie im Land Bremen führen. Für Volksbegehren, die eine Verfassungsänderung anstreben, gilt seitdem eine Unterschriftenhürde von zehn statt 20 Prozent, bei Volksentscheiden muss die Mehrheit für ein Volksbegehren jetzt mindestens 40 statt bisher 50 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen. Bei der Privatisierung bestimmter Teile des öffentlichen Eigentums sind Volksabstimmungen zwingend vorgeschrieben. Mehr Demokratie hatte zuvor mit Kampagnen und Überzeugungsarbeit im Parlament für mehr direkte Demokratie geworben.

Saarland: Landesparlament vereinfacht Volksbegehren

15. Mai 2013: Der Landtag verabschiedet mit den Stimmen von CDU und SPD eine Reform der Spielregeln für die direkte Demokratie auf Landesebene. Die Unterschriftenhürde wurde von 20 auf sieben Prozent der Stimmberechtigten gesenkt, die Eintragungsfrist von zwei Wochen auf drei Monate verlängert. Bei Volksentscheiden über einfache Gesetze müssen jetzt nur noch mindestens 25 statt 50 Prozent aller Stimmberechtigten einem Volksbegehren zustimmen. Der Ausschluss haushaltswirksamer Volksbegehren wurde gelockert. Zulässig sind Volksbegehren jetzt, wenn die Kosten ihrer Umsetzung nicht mehr als 0,3 Prozent des Landeshaushalts ausmachen. Auch wurde die Volksinitiative als qualifizierte Massenpetition an den Landtag eingeführt. Diese kann auch von Jugendlichen ab 16 Jahren unterschrieben werden. Mehr Demokratie hatte über mehrere Jahre Überzeugungsarbeit bei Parteien und Landtagsfraktionen geleistet.

Schleswig-Holstein: Landtag beschließt bessere Bürgerbegehren

21. Februar 2013: Mit den Stimmen von SPD, Grünen, Piraten und SSW beschließt der Kieler Landtag eine Verbesserung der Spielregeln für kommunale Bürgerbegehren. Die Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren wird nach Einwohnerzahl der Gemeinden auf eine Höhe zwischen vier und zehn Prozent gestaffelt – bis dahin mussten zehn Prozent aller Wahlberechtigten unterschreiben. Das Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden, das bei 20 Prozent lag, wurde ebenfalls nach Einwohnerzahl gestaffelt werden und liegt nun auf einer Höhe zwischen acht und 20 Prozent. Möglich sind jetzt Bürgerbegehren zur Bauleitplanung. Die Einreichungsfrist für Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse wurde abgeschafft, der problematische Kostendeckungsvorschlag durch eine Kostenschätzung ersetzt. Im Bürgerentscheid kann ein Rat zum Bürgerbegehren einen Alternativvorschlag in die Abstimmung einbringen. Grundlage des Kompromisses ist der Gesetzentwurf einer Volksinitiative von Mehr Demokratie, die 2011 von rund 25.000 Bürgern des Landes unterzeichnet worden war.

Niedersachsen: Rot-Grün vereinbart Demokratie-Reformen

10. Februar 2013: SPD und Grüne vereinbaren in ihrem Koalitionsvertrag die Vereinfachung landesweiter Volksbegehren, Änderungen beim Wahlrecht und Maßnahmen für mehr Transparenz. Die Unterschriften- und Abstimmungshürden für die direkte Demokratie auf Landes- und Kommunalebene sollen gesenkt werden. Bei kommunalen Bürgerbegehren will Rot-Grün eine Erweiterung des Themenspektrums prüfen. Geplant ist auch die Wiedereinführung der Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen sowie die Ermöglichung der Abwahl von Bürgermeistern durch die Bürger. Alle Ausländer sollen kommunalwahlberechtigt sein, das Mindestwahlalter auf 16 Jahre gesenkt werden. Außerdem soll Niedersachsen ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild bekommen. Mehr Demokratie hatte zur Landtagswahl einen Demokratie-Check der Kandidaten und Parteien durchgeführt.

"Gelassenheit und Vertrauen"

"Gelassenheit und Vertrauen in Gesellschaft und Politik sind Grundvoraussetzung, damit direkte Demokratie gedeihen kann."

 

Torsten Sommer, ehem. Landtagsabgeordneter der Piratenfraktion NRW