Ausländerwahlrecht: Demokratie für alle

Mehr als eine Million erwachsene Einwohner von Nordrhein-Westfalen haben kein Kommunalwahlrecht. Sie sind Einwanderer, immer öfter aber auch hier geboren.

 

Die meisten von ihnen leben schon seit vielen Jahren oder gar Jahrzehnten in Deutschland. Viele engagieren sich gesellschaftlich vor Ort, dürfen politisch aber nicht mitbestimmen.

 

Während Bürger von EU-Staaten das kommunale Wahlrecht in Deutschland haben, sind Bürger anderer Staaten wie z.B. der Türkei von der politischen Teilhabe in ihrer Gemeinde vollkommen ausgeschlossen.

 

Viele Einwanderer zahlen in Deutschland Steuern und schaffen als Unternehmer Arbeitsplätze, über die Verwendung ihrer Steuern entscheiden dürfen sie aber nicht.

 

Viele Länder haben mit dem kommunalen Wahlrecht für Einwanderer gute Erfahrungen gemacht. Wie selbstverständlich können deutsche Staatsbürger in den Städten und Gemeinden des europäischen Auslands bei Wahlen ihre Stimme abgeben - auch außerhalb der EU! Weltweit haben bereits 45 Demokratien ein Wahlrecht für Migranten auf lokaler, regionaler oder gar nationaler Ebene eingeführt.

 

Integration kann nur über politische Beteiligung gelingen. Wer sich in Deutschland Zuhause fühlen soll, muss bei politischen Entscheidungen vor Ort mitbestimmen können.

 

Mehr Demokratie befürwortet deshalb ein allgemeines Kommunalwahlrecht für Ausländer. Jeder Ausländer, der sich länger als fünf Jahre legal in Deutschland aufhält, das erforderliche Wahlalter erreicht und die sonstigen Bedingungen erfüllt hat, soll an der Kommunalwahl teilnehmen dürfen. Um dies zu ermöglichen, sollte das Grundgesetz entsprechend geändert werden.

Für Ausländerwahlrecht

"Wer vier oder fünf Jahre hier wohnt, sollte ein kommunales Wahlrecht haben."

 

Petra Roth (CDU), Ex-Oberbürgermeisterin der Stadt Frankfurt/Main, ehem. Präsidentin des Deutschen Städtetags

Argumente

Argumente für die Einführung des Ausländerwahlrechts finden Sie hier