Parteien zur Wahl

Hier finden Sie die Positionen der Parteien zum Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen.

"Das Wahlrecht als elementares Bürgerrecht sollte nicht von der allgemeinen Mündigkeit getrennt werden. Vor allem darf es nicht zu einer unterschiedlichen Behandlung von aktivem und passivem Wahlrecht kommen. Die Annahme eines Mandats ist jedoch an die Volljährigkeit geknüpft."

"Die CDU Nordrhein-Westfalen fordert die Landtagsfraktion auf, sich für die Abschaffung der Stichwahl bei der Wahl der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte) einzusetzen."

Quellen: Wahl-O-Mat 17 und Beschluss des Parteitages der CDU NRW vom 9. Juni 2018

 

"Wir brauchen endlich ein kommunales Wahlrecht für langjährig hier lebende Bürgerinnen und Bürger mit ausländischem Pass. Wir werden in der nächsten Wahlperiode einen neuen Anlauf starten, das Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 Jahre zu senken."

Quelle: Landeswahlprogramm der SPD 2017

"Wir wollen das Kommunalwahlrecht weiter demokratisieren und das Kumulieren (mehrere Stimmen pro Kandidat) und Panaschieren (Stimmenverteilung auf verschiedene Kandidaten) ermöglichen. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass so die Abhängigkeit der Kandidaten von Parteien sinkt, während die Einflussmöglichkeiten der Wähler auf das Personalangebot steigt.

Wir setzen uns trotz der 2016 im Landtag an CDU und FDP gescheiterten Verfassungsreform weiterhin dafür ein, dass das Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 Jahre gesenkt wird. Auch Jugendliche müssen die Möglichkeit haben, auf die Gestaltung der Gesellschaft und ihres Lebens politisch Einfluss zu nehmen.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass Ausländer aus EU-Staaten das Landtagswahlrecht und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten das kommunale Wahlrecht erhalten. Aus unserer Sicht wäre das ein entscheidender Beitrag zu einer gelingenden Integration.

Wir wollen außerdem dafür sorgen, dass Frauen in den Parlamenten und kommunalen Selbstverwaltungsorganen gleichwertig repräsentiert sind. Deshalb werden wir die Umsetzungsmöglichkeiten einer sogenannten Parité-Regelung für die Aufstellung von Kandidaten für die Landtags- und Kommunalwahlen prüfen. Aus unserer Sicht sind Quotenregelungen, die eine paritätische Besetzung von Kandidatenlisten vorgeben, verfassungsrechtlich geboten. Die faire und gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter an unserer Demokratie muss endlich umgesetzt werden."

Quelle: Landtagswahlprogramm der Grünen 2017

"Der Landesverband der FDP Nordrhein-Westfalen steht für die Wahl des nordrhein-westfälischen Landtages - analog zum nordrhein-westfälischen Kommunalwahlrecht - für eine Anpassung des Mindestwahlalters auf sechzehn Jahre ein. Das passive Wahlrecht soll unverändert bei 18 Jahren liegen."

Quelle: Beschluss des FDP-Landesparteitages vom 15. April 2018

"Wir wollen das Wahlalter für alle Wahlen auf höchsten 16 Jahre herabsetzen. Bei den Kommunalwahlen wollen wir den Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit geben, ihre Stimme durch Kumulieren und Panaschieren auf verschiedene Bewerber zu verteilen."

Quelle: Landeswahlprogramm der Linken 2017

 

"Wer die Zukunft von jungen Menschen gestalten will, muss junge Menschen auch an der Gestaltung teilhaben lassen. Wir setzen uns daher für eine Absenkung des Wahlalters bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 14 Jahre ein.

Zur gleichberechtigten Teilhabe gehört auch ein Mitbestimmungsrecht der Zugewanderten im politischen System. Diejenigen, die ihren Lebensmittelpunkt in NRW finden, sollen mittelfristig das kommunale Wahlrecht und das Recht zur Teilhabe an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden bekommen, auch ohne die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Langfristig ist ein Wahlrecht auch für Landtagswahlen anzustreben. Hier ist ebenfalls der Lebensmittelpunkt entscheidend, nicht die Staatsangehörigkeit."

Quelle: Landtagswahlprogramm der Piratenpartei 2017

 

"Alte liberale Forderung"

"Die Einführung des Kumulierens und Panaschierens in das Kommunalwahlrecht ist eine alte liberale Forderung. Es wird Zeit, das zu verwirklichen. Der Wähler sollte die Möglichkeit bekommen, die von einer Partei vorgelegte Liste zu verändern und sich daraus die Kandidaten heraus zu suchen, die er selbst kennt und denen er vertraut."

 

Dr. Burkhard Hirsch (FDP), von 1975 - 1980 Innenminister in NRW

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