Argumente zum Ausländerwahlrecht

Ein kommunales Wahlrecht für alle existiert derzeit in 15 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Großbritannien, Irland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien und Ungarn. Auch in Island und Norwegen können Ausländer wählen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Wahlrechts ist zumeist eine bestimmte Aufenthaltsdauer: sechs Monate in Irland, zwei bzw. drei Jahre in Dänemark, Finnland und Schweden (gilt nicht für Bürger nordischer Staaten), fünf Jahre in Belgien, Island, Luxemburg und den Niederlanden.

In einigen Staaten ist das Wahlrecht auf kommunaler Ebene auch an eine spezielle "ständige Aufenthaltsgenehmigung" gebunden, was in der Regel wieder eine bestimmte Mindestaufenthaltsdauer impliziert: z.B. in Estland (nach zumindest 3 Jahren).

In Deutschland, Frankreich und Österreich, jenen Staaten mit dem höchsten Anteil von Ausländern an der gesamten Wohnbevölkerung, bleibt den Migranten das kommunale Wahlrecht mit dem Hinweis auf die Möglichkeit des Erwerbs der Staatsbürgerschaft bis auf weiteres verwehrt.

Die rechtliche Benachteiligung von Ausländern durch ihren Ausschluss von demokratischen Grundrechten führt allerdings keineswegs zu der vor allem von manchen Politikern immer wieder geforderten "Aufwertung der Staatsbürgerschaft", sondern trägt ganz im Gegenteil zu ihrer Abwertung bei, treibt diese Politik die Immigranten doch dazu, sich aus bloßen Nützlichkeitserwägungen einbürgern zu lassen.

"Der Beteiligung nicht verschließen"

"Die Vergabe von Bürgerrechten gehört zu den elementarsten Pflichten einer Republik, die sie ihrem Bürger schuldet. Die Verwendung eines künstlich gebildeten und gut gemeinten Synonyms „Mitbürger“ schließt diese politische Lücke nicht. Eine Einwanderungsgesellschaft darf sich der Beteiligung eines Zehntels ihrer Bürger nicht verschließen, sie muss die Meinung dieser Menschen in ihrer Mitte integrieren."

 

Tayfun Keltek, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW