Was wir wollen
Seit 1950 haben die Bürger in Nordrhein-Westfalen laut Verfassung das Recht, sich mit Hilfe von Volksbegehren und Volksentscheid in die Landespolitik einzumischen.
Tatsächlich hat es in der langjährigen Geschichte des Landes aber noch nie eine Volksabstimmung gegeben. Denn durch unerreichbar hohe Hürden besteht das Recht auf Volksentscheid nur auf dem Papier.
Für eine lebendige Praxis der direkten Demokratie müssen die Verfahren bürgerfreundlich gestaltet werden. Verbesserungsbedarf gibt es in verschiedenen Feldern.
Wir wollen