Die Volksinitiative im Ländervergleich

Die meisten Bundesländer kennen die Volksinitiative als Instrument zur Befassung des Landtags mit einem Gesetzentwurf oder einer politischen Forderung. Die Verfahren sind aber in den verschiedenen Ländern unterschiedlich gestaltet.

 

Übersicht

Bundesland Unterschriften- quorum das entspricht Sammel- frist Antrag auf Volks- begehren?
         
Baden-Württemberg 0,5 % ca. 38.000 1 Jahr Ja
Berlin 20.000 ca. 0,4 % 6 Monate Nein
Brandenburg 20.000 ca. 1 % 1 Jahr Ja
Bremen 2 % ca. 9.800 Stimmb. keine Nein
Hamburg 10.000 ca. 0,8 % 6 Monate Ja
Hessen 2 % 87.506 Stimmb. 1 Jahr Ja
Mecklenburg-Vorpommern 15.000 ca. 1,1 % keine Ja
Niedersachsen 70.000 ca. 1,2 % 1 Jahr Nein
Nordrhein-Westfalen 0,5 % 65.825 Stimmb. 1 Jahr* Nein
Rheinland-Pfalz 30.000 ca. 1 % 1 Jahr Ja
Saarland 5.000 ca. 0,6 % 6 Monate* Nein
Sachsen 40.000 ca. 1,1 % keine Ja
Sachsen-Anhalt 30.000 ca. 0,5 % keine Nein
Schleswig-Holstein 20.000 ca. 0,9 % 1 Jahr Ja
Thüringen 50.000 ca. 2,6 % 6 Monate Nein
         
*Gültigkeitsdauer der Unterschriften ab Eintragungsdatum        

Stand: 25.11.2015

 

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Andere Bundesländer

Eine Übersicht der Spielregeln für Volksbegehren und Volksentscheide in allen deutschen Bundesländern finden Sie auf der Seite unseres Bundesverbandes