Volksinitiative - Die Unvollendete

Sammelvorschriften: Die Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative ist in NRW nicht ganz einfach. Unterschriftenlisten dürfen von den Initiatoren einer Volksinitiative nicht einfach an Interessenten verschickt, weiter gereicht oder im Internet zum Herunterladen bereit gestellt werden. Unterschriften dürfen nur von "Berechtigten" gesammelt werden, die von den Initiatoren zu benennen sind.

Gerade auch angesichts der relativen Folgenlosigkeit von Volksinitiativen, die den Landtag zu nichts verpflichten, erscheinen solche Vorschriften übertrieben. Faktisch ist die Einhaltung dieser Regeln auch kaum zu kontrollieren.

Für die Durchführung einer Volksinitiative sollten die Bürger nicht erst einen Führerschein machen müssen. Die Demokratie lebt vom Gespräch der Bürger miteinander, das durch die Sammelvorschriften unnötig beeinträchtigt wird. Mehr Demokratie schlägt deshalb vor, diese unsinnigen Rechtsvorschriften zu streichen.

Antrag auf Volksbegehren: Viel wichtiger ist aber noch, dass eine Volksinitiative nach Ablehnung im Landtag ins Leere läuft. Während die Volksinitiative in einigen anderen Bundesländern dann zum Antrag auf die Durchführung eines Volksbegehrens gemacht werden kann, muss man hierzu in NRW erneut 3.000 Unterschriften sammeln und diese als Zulassungsantrag zum Volksbegehren einreichen. Dies ist nicht nur aus der Praxis heraus unsinnig, weil ja schon einmal viel mehr Unterschriften für das gleiche Anliegen für die Volksinitiative gesammelt wurden. Diese Regelung verringert auch das politische Gewicht einer Volksinitiative, die so nur eine formal folgenlose qualifizierte Massenpetition bleibt.

Unterschriftenhürde: Auf den ersten Blick betrachtet ist die Unterschriftenhürde für die Volksinitiative mit 0,5 Prozent aller Stimmberechtigten (65.825 Unterschriften) im Ländervergleich moderat. Je größer aber ein Bundesland ist, desto schwieriger ist die Kommunikation der Bürger untereinander. Dies wiederum erschwert die Unterschriftensammlung. NRW ist in Deutschland das bevölkerungsreichste Bundesland, deshalb sollte die Unterschriftenhürde für die Volksinitiative prozentual gesehen noch einmal niedriger liegen als die anderer Bundesländer. Mehr Demokratie plädiert deshalb für eine Hürde von 30.000 Unterschriften.

Eintragungsberechtigte: Weil die Volksinitiative nur Petitionscharakter hat, ist nicht einzusehen, warum nicht auch hier lebende Bürger ohne deutschen Pass oder Jugendliche unter 18 Jahren sich für diese nicht eintragen können sollen. Dies würde der politischen Bildung junger Menschen und der Integration hier lebender Ausländer dienen. Möglich ist eine Eintragung für Jugendliche ab 16 schon in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. In Berlin können außerdem auch Nichtdeutsche eine Volksinitiative unterschreiben.

Die Volksinitiative ist in ihrer Gestalt also ein noch unvollendetes Werk.

Mehr Demokratie fordert: Volksinitiative zum Zulassungsantrag auf Volksbegehren machen und für Jugendliche und Nichtdeutsche öffnen, Unterschriftenhürde auf 30.000 Unterschriften senken und unsinnige Rechtsvorschriften bzgl. der Unterschriftensammlung streichen!

 

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Ländervergleich

Einen Vergleich der Verfahren der Volksinitiative in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier