Unterschriftenhürde - Das Millionenspiel

Das Unterschriftenquorum beim Volksbegehren stellt sicher, dass das Interesse an der Abstimmungsfrage genügend breit ist und der Aufwand eines Volksentscheids sich lohnt. Mit zunehmender Größe eines Bundeslandes wächst der für ein Volksbegehren notwendige Organisationsaufwand erheblich, so dass mit wachsender Größe eines Bundeslandes sinkende Prozentzahlen oder Unterschriften-Obergrenzen nahe liegen.

In Nordrhein-Westfalen liegt die Unterschriftenhürde bei acht Prozent der Stimmberechtigten, die sich innerhalb von 18 Wochen (amtliche Eintragung) bzw. einem Jahr (freie Sammlung) für ein Volksbegehren eintragen müssen. Absolut gesehen sind dies knapp 1,1 Millionen NRW-Bürger. Einige Bundesländern haben niedrigere Hürden, ohne dass es dort zu einer Inflation von Volksbegehren gekommen wäre.

So reichen in Brandenburg die Unterschriften von etwa 3,8 Prozent der Stimmberechtigten in sechs Monaten, in Schleswig-Holstein die von etwa 3,6 Prozent der Stimmberechtigten in ebenfalls sechs Monaten. Da NRW sowohl von der Fläche, als auch von der Bevölkerungszahl viel größer als diese Länder ist, wäre die Unterschriftenhürde hier mit zwei Prozent (gut 263.000 Unterschriften) nochmals niedriger anzusetzen.

Negativbeispiel:

Volksbegehren "Aktion Bürgerwille": 1974 fand in der Zeit vom 16. Januar bis zum 12. Februar das Volksbegehren der "Aktion Bürgerwille e.V." aus Wattenscheid statt. Das Volksbegehren richtete sich gegen die kommunale Gebietsreform mit der Eingemeindung kleinerer Gemeinden in größere Kommunen. Der Eintragungszeitraum fiel in die Karnevalszeit. Trotz dieser erheblichen Behinderung trugen sich 720.032 Stimmberechtigte in die Eintragungslisten ein. Dies entsprach etwa 6 Prozent der Stimmberechtigten. 20 Prozent wären damals nötig gewesen. Auch bei der aktuellen Hürde von 8 Prozent hätte die Unterschriftenzahl nicht gereicht.

Mehr Demokratie fordert: Unterschriftenhürde für Volksbegehren auf zwei Prozent senken!

 

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Andere Bundesländer

Eine Übersicht der Unterschriftenhürden für Volksbegehren in allen deutschen Bundesländern finden Sie auf der Internetseite unseres Bundesverbandes