Verfassungsänderung - Die Bürger fragen

Während in vielen Staaten beim Inkrafttreten und bei Änderungen einer Verfassung die Bürger das letzte Wort haben, ist in Nordrhein-Westfalen eine obligatorische Volksabstimmung über Verfassungsänderungen nicht vorgesehen.

Wichtig wären obligatorische Referenden gerade über Verfassungsfragen aber deshalb, weil eine Verfassung die Grundlage des Zusammenlebens aller Bürger regelt. Eine Verfassung schreibt die demokratischen Rechte der Bürger fest, deshalb sollten diese auch bei Änderungen ihrer Bürgerrechte die letzte Entscheidung treffen dürfen.

Und: Obligatorische Referenden lösen einen besonders sachlichen und fruchtbaren öffentlichen Diskurs aus, weil sie nicht einer ideologischen Ecke oder Partei zugeordnet werden.

Verfassungsreferenden

  • initiieren Lernprozesse
  • stärken das Verfassungsbewusstsein
  • fördern das Staatsbewusstsein
  • erfüllen die Funktion der Basiskontrolle und des Abgleichs mit den Wünschen der Bürger

Bayern und Hessen sind bisher die einzigen Bundesländern, in denen die Bürger bei Verfassungsänderungen verpflichtend zu befragen sind. Hier gab es z.B. Referenden über die Verlängerung der Legislaturperiode des Landtags in Hessen oder über die Einführung des Konnexitätsprinzips in Bayern.

Mehr Demokratiefordert: Obligatorische Volksabstimmungen über Verfassungsänderung einführen!