Finanzen - Begehren verboten

In den meisten deutschen Bundesländern und so auch in Nordrhein-Westfalen sind Volksentscheide zu Fragen, die den Landeshaushalt berühren, ausgeschlossen. Volksentscheide, die ausdrücklich Steuern, Kreditaufnahme oder den Haushalt zum Thema haben, sind von vornherein unzulässig.

Die meisten politischen Entscheidungen haben aber finanzielle Auswirkungen, beeinflussen also direkt den Haushalt. Dies ist etwa der Fall, wenn es um die Einstellung zusätzlicher Lehrer oder Polizisten, die Förderung von Jugendeinrichtungen oder die Finanzierung der Universitäten geht. Zu diesen und anderen Themen sind Volksbegehren in NRW nicht zulässig.

In vielen Schweizer Kantonen und einigen US-Bundesstaaten ist es genau anders herum. Dort ist es sogar verpflichtend, dass Ausgaben ab einer bestimmten Höhe per Volksabstimmung bestätigt werden. In Kalifornien z.B. darf die Ausgabe von Staatsobligationen zur Kreditaufnahme der öffentlichen Hand nur durch das Volk beschlossen werden. Während bei uns also höchstens kleinere Ausgaben vom Wahlvolk beschlossen werden dürfen, ab einer gewissen Größenordnung aber nur durch die Parlamente, ist es dort genau andersherum: die alltäglichen Geschäfte dürfen Regierung und Parlament beschließen. Wenn es aber um wichtige finanzielle Fragen geht, entscheidet die Bevölkerung selbst.

Der Ausschluss von Volksbegehren und Volksentscheiden zu Finanzfragen in NRW hat negative Folgen. Steuern kann man als Preise für öffentliche Leistungen verstehen. Die Bürger können nur dann vernünftig über ihre Wünsche in der Politik entscheiden, wenn ihnen die Kosten dafür bekannt sind und sie mit diesen Kosten konfrontiert werden. Ist dies nicht der Fall, so werden die Bürger mehr öffentliche Leistungen nachfragen als sie dafür auszugeben bereit sind. Es entsteht eine Versorgungsmentalität. Die direkte Demokratie ist eine Möglichkeit, um eine Verbindung zwischen den Anforderungen der Bürger an den Staat und den dadurch verursachten Kosten herzustellen.

Die Beteiligung der Wählerinnen und Wähler an der Ausgabenpolitik im Rahmen der direkten Demokratie führt zudem wissenschaftlich nachweisbar dazu, dass diese näher an den Wünschen der Wähler und Wählerinnen ausgestaltet wird und dass eine geringere Verschuldung, eine effizientere Verwaltung und ein höherer Wohlstand erreicht werden kann. In Deutschland erlauben deshalb Berlin, das Saarland und Sachsen Volksbegehren zu solchen Fragen.

Negativbeispiel: 2006 forderte die Volksinitiative "Jugend braucht Vertrauen" die Wiederaufstockung der 2004 vom nordrhein-westfälischen Landtag gekürzten Mittel für die Jugendeinrichtungen in NRW. 329.874 Bürger hatten sich für die Volksinitiative eingetragen, der Landtag lehnte sie jedoch ab. Ein Volksbegehren zu diesem Thema hätte Auswirkungen auf den Landeshaushalt gehabt, wäre also unzulässig gewesen, weswegen die Initiatoren der Volksinitiative auf die Beantragung eines solchen Volksbegehrens verzichten mussten.

Mehr Demokratie fordert: Haushaltswirksame Volksbegehren ermöglichen!

 

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Position

Chaos oder Sanierung? - Wie sich Volksentscheide auf die öffentlichen Haushalte auswirken (pdf) lesen...