Volksbegehren "Stop Koop"

Aufgrund sinkender Schülerzahlen hatte der Landtag 1978 mit den Stimmen der Koalitionsparteien SPD und FDP eine Änderung des Schulverwaltungsgesetzes beschlossen, wonach Haupt-, Realschulen und Gymnasien zu sog. "Kooperativen Schulen" zusammengefasst werden sollten.

Hiergegen bildete sich aus mehreren Eltern- und Lehrerverbänden die "Bürgeraktion Volksbegehren gegen die Kooperative Schule". Sie betrieb das Volksbegehren und löste eine intensive öffentliche Debatte über die Schulpolitik des Landes aus.

 

Während der Eintragungsfrist im Februar 1978 trugen sich 3.637.207 Stimmberechtigte ein. Dies entsprach einem Anteil von 29,9 Prozent der Stimmberechtigten. Das eindrucksvolle Ergebnis wurde als "Vorwegnahme des Volksentscheids" gewertet. Die Landesregierung empfahl dem Landtag, dem Volksbegehren zu entsprechen, was der Landtag dann auch tat.

 

Dieses Volksbegehren ist nach wie vor das erfolgreichste in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Eine so hohe Zustimmung der Stimmberechtigten ist nicht mehr erreicht worden.

 

Der Verlauf des Volksbegehrens zeigt eine der positiven Wirkungen der direkten Demokratie: Information der Bürger, verstärkte Kommunikation zwischen Wählern und Gewählten und das Einlenken der Politiker aufgrund der Erkenntnis, dass ihre derzeitige Politik so von einer Mehrheit der Bürger nicht gewollt ist.

 

Info:Video: Volksbegehren "Stop Koop"

Praxis

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