Volksbegehren "Mehr Demokratie in NRW"

Obwohl die Möglichkeit der Durchführung von Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen seit 1951 in der Landesverfassung verankert war, fanden aufgrund der extrem hohen Hürden so gut wie keine Volksbegehren statt.

Mehr Demokratie startete deshalb 1999 das Volksbegehren "Mehr Demokratie in NRW: Faire Volksentscheide in die Verfassung". Ziel war eine Senkung der hohen Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide im Land.

 

Die Landesregierung erklärte den Zulassungsantrag zum Volksbegehren im Juli 1999 für unzulässig. Begründung: Volksbegehren mit dem Ziel der Änderung der Landesverfassung sind nicht erlaubt. Mehr Demokratie reichte hiergegen Klage beim Verfassungsgerichtshof des Landes ein.

 

Mit dem Versuch eines Volksbegehrens zur direkten Demokratie selbst hatte Mehr Demokratie in der Öffentlichkeit und im Landtag eine Diskussion über eine Reform der Volksgesetzgebung in NRW ausgelöst. Diese mündete am 1. März 2002 in eine Verfassungsänderung. Die Unterschriftenhürde für Volksbegehren wurde von 20 Prozent der Stimmberechtigten auf 8 Prozent gesenkt, die Frist zur Eintragung in die Unterschriftenlisten von zwei auf acht Wochen verlängert. Verfassungsändernde Volksbegehren wurden zugelassen und die Volksinitiative eingeführt. Aufgrund der Bewegung im Landtag hatte Mehr Demokratie die Verfassungsklage zwischenzeitlich zurückgezogen.

 

Auch wenn das Volksbegehren formal gar nicht erst zugelassen wurde, hat es also eine öffentliche Diskussion ausgelöst, zur Befassung des Parlaments mit seinem Anliegen geführt und einen Teilerfolg erzielt. Volksbegehren müssen also nicht zwingend zum Volksentscheid führen.

 

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Praxis

Informationen zu allen Volksinitiativen und Volksbegehren, die bisher in NRW stattgefunden haben, finden Sie hier