Argumente
In Nordrhein-Westfalen eine Volksinitiative oder ein Volksbegehren erfolgreich durchzuführen, ist nach wie vor nicht einfach. 2002 hatte der Landtag nach über 50jährigem Stillstand Reformen vorgenommen, die erste Erleichterungen gebracht haben.
Hier finden Sie Argumente für die positive Wirkung der direkten Demokratie auf Landesebene.
Die Wirkung von Volksentscheiden
Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide haben eine Reihe von direkten und indirekten Wirkungen auf den politischen Prozess, die zur Stärkung der Demokratie im Land beitragen - und zwar unabhängig davon, wie sie ausgehen:
Transparenz: Jedes Volksbegehren setzt ein Thema auf die landespolitische Tagesordnung. Natürlich wird auch ohne Volksbegehren heftig und kontrovers über so manches Thema diskutiert, aber durch das Volksbegehren und vor allem den Volksentscheid wird das Thema jetzt ausführlicher diskutiert. Volksbegehren erhöhen die Transparenz politischer Prozesse.
Effizienz: Die Beteiligung der Wählerinnen und Wähler an der Ausgabenpolitik im Rahmen der direkten Demokratie führt dazu, dass diese näher an den Wünschen der Wähler und Wählerinnen ausgestaltet wird und dass eine geringere Verschuldung, eine effizientere Verwaltung und ein höherer Wohlstand erreicht werden kann (diese Ergebnisse treffen z. B. gerade für die Schweizer Kantone und Gemeinden zu).
Vielfalt: Einfache Bürger, Parteien, Bürgerinitiativen, Vereine und Verbände erhalten mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid zusätzliche politische Instrumente. Der landespolitische Entscheidungsprozess wird hierdurch bunter und vielfältiger.
Akzeptanz: Kommt es zum Volksentscheid, verbreitert dieser die Akzeptanzbasis einer Entscheidung. Hier können dann statt weniger Landtagsmitglieder alle Stimmberechtigten über eine Sachfrage abstimmen. Es ist bedauerlich, wenn nicht alle ihr Stimmrecht wahrnehmen, aber es kann keiner mehr sagen, "die da oben haben wieder mal Unsinn entschieden und die Bürger sind wie immer nicht gefragt worden".
Verbindlichkeit: Die Abstimmung selbst, der Volksentscheid, wird ein verbindliches Ergebnis hervorbringen. Landtag und Regierung, aber auch die Bürger, müssen sich an das Ergebnis halten. Damit unterscheidet sich der Volksentscheid fundamental von allen anderen Bürgerbeteiligungsverfahren, die häufig interessante Ergebnisse bringen, aber für Landtag und Regierung unverbindlich sind.
Bürgerengagement: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid rufen vielfach auch weiteres Bürgerengagement hervor. Mancher, der durch ein Volksbegehren politisiert wurde, engagiert sich danach dauerhaft politisch - sei es in anderen Bürgerinitiativen oder Vereinen, sei es in Parteien oder im Landtag. Oder Landtag und Regierung initiieren nach einem Volksentscheid weitere Bürgerbeteiligungsverfahren.
Befriedungsfunktion: Regierung und Landtagsmitglieder, die schon mal "Opfer" eines Volksentscheids geworden sind, werden sich zukünftig zweimal überlegen, ob sie eine Entscheidung gegen den Willen der Bevölkerung durchsetzen oder ob sie nicht zuvor versuchen, Akzeptanz dafür zu finden. Volksbegehren und Volksentscheid haben also in solchen Fällen eine "Befriedungsfunktion".
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Parteien zum Volksentscheid
Hier finden Sie die Positionen der Parteien zu landesweiten Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen. mehr...